Ehe für Alle Bayern klagt nicht
Bayern will von einer möglichen Klage gegen die Ehe für Alle abrücken. Die Staatsregierung hatte zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Diese bestätigen, dass die Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht schlecht stehen würden.
Die beiden Gutachten folgten der Argumentation, dass Artikel 6 im Grundgesetzt nicht definiert, was eine Ehe ist. Deshalb ist für die Öffnung der Ehe auch keine Grundgesetzänderung notwendig.
„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, ihren Widerstand gegen die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare aufzugeben. Am Ende siegt Vernunft über das Ressentiment. Das hat die bayerische Staatsregierung nun auch endlich Schwarz auf Weiß“, heißt es von Hannah Lea, Mitglied im Landesvorstand des LSVD Bayern.
Verfassungsrechtler waren sich 2017 nicht einig, ob eine Grundgesetzänderung notwendig ist, weshalb Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) eine Verfassungsklage seiner Regierung offen ließ.