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Neue Daten zum SBGG
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Neue Daten zum SBGG Personenstandswechsel haben seit 2024 deutlich zugenommen

ms - 15.09.2026 - 08:00 Uhr
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Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ist die Zahl der Änderungen des Geschlechtseintrags deutlich gestiegen. Insgesamt kam es seit November 2024 bis Ende 2025 zu 26.277 registrierten Personenstandsänderungen in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Für das erste Halbjahr 2026 verzeichnete die Behörde bisher weitere 3.898 Änderungen, sodass insgesamt bis Juni dieses Jahres 30.175 Menschen ihr Geschlecht geändert haben. 

Das Wichtigste im Überblick

  • 2024 und 2025  wurden bundesweit 26.277 Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister übermittelt.
  • Im ersten Halbjahr 2026 wurden zudem weitere 3.898 Personenstandswechsel dokumentiert.
  • Die Mehrheit der Fälle sind von männlich zu weiblich.
  • Die veröffentlichten Zahlen unterschätzen die tatsächliche Zahl der abgegebenen Erklärungen.
  • Die meisten Personenstandswechsel erfolgten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, gefolgt von Bayern und Berlin. 

Neues Verfahren 

Seit Dezember 2018 sind in den deutschen Standesämtern als Angaben zum Merkmal „Geschlecht“ vier Ausprägungen vorgesehen: männlich, weiblich, ohne Angabe und divers. „Ohne Angabe“ und „divers“ sind dann als Eintragungen erlaubt, wenn weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht möglich ist. Mit dem Inkrafttreten des SBGG ist es zudem seit dem 1. November 2024 für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen einfacher geworden, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung muss drei Monate im Voraus angemeldet werden und erfolgt durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Rund 30.000 Änderungen 

Insgesamt wurden deutschlandweit im Jahr 2024 Informationen zu 10.589 Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister von den Standesämtern an die statistischen Landesämter übermittelt. Von Januar bis Oktober 2024 galt noch das Transsexuellengesetz und es wurden 596 Fälle gemeldet. Fast 4.800 Menschen wechselten von weiblich zu männlich, weitere knapp 3.500 Personen von männlich zu weiblich. Die restlichen Fallzahlen beziehen sich auf den Punkt divers. Die meisten Personenstandänderungen gab es Nordrhein-Westfalen (1.916), Bayern (1.632) und Niedersachsen (1.166), die wenigsten mit 104 Fällen im Saarland. 

Im Jahr 2025 wurden bundesweit 15.688 Änderungen des Geschlechtseintrags dokumentiert. 6.648 Personen wechselten zum männlichen Geschlecht, 4.304 zum weiblichen. Die restlichen Personenstandswechsel betragen divers und ohne Angabe. Mit 2.947 Änderungen wurde Nordrhein-Westfalen erneut Spitzenreiter im Ranking gefolgt von Bayern (2.021), Niedersachsen (1.765) und Berlin (1.490). Schlusslicht erneut war das Saarland (168). Für 2026 registrierte die Behörde bisher bis einschließlich Juni dieses Jahres 3.898 Fälle. 

Statistik erfasst nicht alle Fälle

Die veröffentlichen Daten zu Änderungen des Geschlechtseintrags umfassen allerdings nur Erklärungen von Personen, für die ein Eintrag im Geburtenregister vorliegt. Personen ohne Eintrag in einem deutschen Geburtenregister können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrags beim Standesamt abgeben, es wird jedoch keine Mitteilung darüber an die Bevölkerungsstatistik gesendet. Das bedeutet laut dem Bundesamt für Statistik, dass die Zahl der insgesamt abgegebenen Erklärungen in den vorliegenden Zahlen unterschätzt wird.

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