Todesdrohungen in Utah Anklage gegen 18-Jährigen, der Schwulen umbringen wollte
Ein 18-Jähriger aus dem US-Bundesstaat Utah ist wegen eines mutmaßlichen Hassverbrechens angeklagt worden. Damyen Vainuku soll einen ehemaligen Mitschüler verfolgt und ihn sowie dessen Familie wiederholt mit dem Tod bedroht haben – nach Angaben der Behörden wegen dessen sexueller Orientierung.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein 18-Jähriger aus Utah ist wegen eines Hassverbrechens angeklagt worden.
- Damyen Vainuku soll einen ehemaligen Mitschüler wegen dessen sexueller Orientierung verfolgt und bedroht haben.
- Das Opfer, das als F.F. bezeichnet wird, sagte, Vainuku habe ihm und seiner Familie gedroht, sie zu erschießen.
- Vainuku soll über mehrere Social-Media-Accounts Kontakt zu F.F. gesucht haben, obwohl dieser ihn aufgefordert hatte, damit aufzuhören.
- Unter den mutmaßlichen Nachrichten war die Aussage, er könne es „kaum erwarten, einen Schwulen zu töten“.
- Vainuku soll außerdem gedroht haben, F.F.s Familie „leiden“ zu lassen, damit sie „lernen, nicht schwul zu sein“.
- Die Polizei identifizierte nach Angaben der Gerichtsunterlagen 13 konkrete Gewaltdrohungen mit einer Schusswaffe.
- Zudem soll Vainuku mit der Veröffentlichung und Verbreitung intimer Videos des Opfers gedroht haben.
- Nach seiner Festnahme soll er die Drohungen wegen der sexuellen Orientierung von F.F. eingeräumt haben.
- Vainuku muss sich unter anderem wegen Stalkings, Gewaltandrohung und Belästigung verantworten.
Anklage wegen Hassdrohungen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Salt Lake County und laut Gerichtsunterlagen, die dem Sender KSL vorliegen, soll Vainuku einen ehemaligen Mitschüler der West High School ins Visier genommen haben. Das mutmaßliche Opfer wird in den Unterlagen mit den Initialen F.F. bezeichnet. F.F. berichtete der Polizei, Vainuku habe ihm Mitte August gedroht, ihn und seine Familie zu erschießen, weil er schwul sei. Obwohl F.F. ihn mehrfach aufgefordert habe, keinen Kontakt mehr aufzunehmen, soll Vainuku weiterhin versucht haben, ihm über soziale Netzwerke mit mehreren Accounts zu folgen. Dabei soll er wiederholt Drohungen ausgesprochen haben.
Zu den mutmaßlichen Nachrichten gehörte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Aussage, er könne es „kaum erwarten, einen Schwulen zu töten“. Außerdem soll Vainuku F.F. gesagt haben, er wolle seine Familie „leiden“ lassen, damit sie „lernen, nicht schwul zu sein“. In einer weiteren mutmaßlichen Nachricht soll er geschrieben haben: „Kann es kaum erwarten, zu deinem Haus zu kommen und deine Familie zu töten.“
Konkrete Gewaltdrohungen
Nach Angaben der Gerichtsunterlagen identifizierte die Polizei 13 konkrete Drohungen mit Gewalt unter Einsatz einer Schusswaffe, die Vainuku gegen F.F. ausgesprochen haben soll. Zudem soll er damit gedroht haben, intime Videos des Opfers zu veröffentlichen und zu verbreiten. Die Behörden nahmen Vainuku daraufhin Ende August fest. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft räumte er nach seiner Festnahme ein, F.F. und dessen Familie bedroht zu haben. Als Grund habe er die sexuelle Orientierung des ehemaligen Mitschülers genannt.
Der Bezirksstaatsanwalt von Salt Lake County, Sim Gill, bezeichnete die mutmaßlichen Drohungen als „inakzeptabel“. Stalking und Drohungen aufgrund der sexuellen Orientierung eines Menschen seien „abscheulich“ und machten die Gemeinschaft weniger sicher, sagte Gill. Das Team der Staatsanwaltschaft für die Unterstützung von Betroffenen und Opfern arbeite mit F.F. und seiner Familie zusammen.
Mehrere Anklagepunkte
Vainuku werden sechs Fälle von Verstößen gegen Vorschriften zum Umgang mit verbotenen gefährlichen Waffen als Verbrechen dritten Grades vorgeworfen. Hinzu kommen Anklagen wegen Stalkings, Gewaltandrohung und Belästigung. Die Vorwürfe der Gewaltandrohung und Belästigung werden normalerweise als mittelschwere Vergehen eingestuft. In diesem Fall wurden sie jedoch aufgrund einer Strafverschärfung nach dem Recht des Bundesstaates Utah hochgestuft. Die Staatsanwaltschaft wirft Vainuku vor, F.F. gezielt wegen dessen sexueller Orientierung ausgewählt zu haben. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt.