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Wichtiges Urteil in Frankreich
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Wichtiges Urteil in Frankreich Nach Suizid eines Jungen: Vier Jugendliche schuldig gesprochen

ms - 09.09.2026 - 12:00 Uhr
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Mehr als drei Jahre nach dem Tod des 13-jährigen Lucas hat das Berufungsgericht Paris vier Jugendliche wegen schulischen Mobbings schuldig gesprochen. Es ist die erste Verurteilung wegen dieses speziellen Straftatbestands, der in Frankreich 2022 geschaffen wurde

Das Wichtigste im Überblick

  • Mehr als drei Jahre nach dem Suizid des schwulen 13-jährigen Lucas hat das Berufungsgericht Paris vier Jugendliche wegen schulischen Mobbings schuldig gesprochen.
  • Es ist die erste Verurteilung wegen des speziellen Straftatbestands des schulischen Mobbings, der 2022 geschaffen wurde.
  • Das Gericht erkennt den homophoben Charakter des Mobbings an.
  • Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Mobbing und Lucas' Suizid ist weiterhin nicht nachgewiesen.
  • Die vier Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Taten 13 Jahre oder jünger. Über ihre Sanktionen soll nun die Jugendgerichtsbarkeit in Épinal entscheiden.
  • Lucas' Mutter kämpft seit seinem Suizid am 7. Januar 2023 für die Anerkennung des Mobbings.

Erste Verurteilung wegen Mobbings

Lucas hatte am 7. Januar 2023 in den Vogesen Suizid begangen. Seitdem kämpft seine Mutter darum, das schulische Mobbing anerkennen zu lassen, dem ihr Sohn ausgesetzt war. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wurde am 10. Juni verkündet, aber erst jetzt öffentlich gemacht. Bereits in einem ersten Urteil erfolgte ein Schuldspruch, im Berufungsverfahren wurden die vier Jugendlichen jedoch freigesprochen. Das jetzige Urteil ersetzt die frühere Entscheidung des Berufungsgerichts Nancy aus dem Jahr 2023. Die damalige Entscheidung erkannte zwar den „widerwärtigen“ Charakter der Beleidigungen an, denen Lucas ausgesetzt war. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass ein „nachgewiesener Zusammenhang (…) mit der psychischen Gesundheit von Lucas“ nicht bestehe. Der Junge hatte keine Erklärung für seinen Suizid hinterlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft und Lucas' Mutter legten daraufhin Kassationsbeschwerde ein. 

Tat mit homophobem Charakter

Nach wie vor sei zwar nicht nachgewiesen, dass das Mobbing die Ursache für den Suizid des schwulen Schülers gewesen sei. Das Berufungsgericht Paris stellt jedoch eine „Verschlechterung seiner Lebensbedingungen“ fest und erkennt den homophoben Charakter des Mobbings an. Dieser war bereits durch eine Untersuchung des französischen Bildungsministeriums festgestellt worden. Die Beleidigungen hätten darauf abgezielt, „Lucas aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu stigmatisieren, zu der er stand und die allen bekannt war“, betonen die Richter. Die vier Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Taten 13 Jahre oder jünger. Sie müssen nun erneut vor die Jugendgerichtsbarkeit in Épinal. Dort sollen die gegen sie zu verhängenden Sanktionen festgelegt werden.

Mutter erleichtert über Urteil

„Lucas' Mutter ist über diese Entscheidung zutiefst erleichtert, weil sie ihrem Sohn Gerechtigkeit widerfahren lässt“, erklärte die Anwältin der Familie, Catherine Faivre, gegenüber Têtu·. Lucas' Mutter Séverine Vermard hatte bereits 2024 bei der Veröffentlichung ihres Buches zu Ehren ihres Sohnes über ihren Kampf gesprochen. „Ich möchte, dass die Justiz feststellt, dass das Mobbing tatsächlich stattgefunden hat, wie es auch die behördliche Untersuchung zeigt. Wir sind nicht hier, um die Mobber an den Pranger zu stellen, sondern um sie zu erziehen“, sagte sie damals. Vermard will ihren Einsatz nun fortsetzen. Mit ihrem gemeinsam mit ihrer Anwältin gegründeten Verein Lunah möchte sie Präventionsarbeit an Schulen leisten. Ihre Anwältin betont zugleich die Bedeutung des Themas zum Beginn des neuen Schuljahres: „Der Beginn des neuen Schuljahres erinnert daran, dass der Kampf gegen schulisches Mobbing weiterhin ein zentrales Anliegen bleiben muss.“

 

Hier gibt es Hilfe

Die Berichterstattung über Suizid ist ein überaus sensibles Thema. Wir möchten es in KEINSTER Weise glorifizieren oder romantisieren. Viele Menschen, die durch Suizid sterben, leiden an einer psychischen Erkrankung. Wenn es dir nicht gut geht oder du daran denkst, dir das Leben zu nehmen, versuche mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen du dich melden kannst. Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222.

Mit Beratung steht dir auch der Coming Out Day Verein via Messenger, E-Mail und Videochat unter www.coming-out-day.de sowie www.comingoutundso.de zur Seite. Weiterhin gibt es von der Telefonseelsorge das Angebot eines Hilfe-Chats. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer E-Mail-Beratung. Die Anmeldung erfolgt – ebenfalls anonym und kostenlos – auf der Webseite. Informationen findest du unter: www.telefonseelsorge.de

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