Erneute Debatte um Grundgesetz Schutz queerer Menschen wird zur Streitfrage
Die jüngsten Äußerungen des neuen Unionsfraktionschefs Thorsten Frei zur geplanten Ergänzung des Grundgesetzes haben parteiübergreifend Kritik ausgelöst. Nicht nur SPD und Opposition, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der queeren Community sowie Mitglieder der Union widersprechen dem CDU-Politiker.
Das Wichtigste im Überblick
- Unionsfraktionschef Thorsten Frei lehnt eine ausdrückliche Aufnahme der sexuellen Identität in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes ab.
- Frei hält eine entsprechende Änderung von Artikel 3 für nicht notwendig und warnt vor einer Überfrachtung der Verfassung.
- Widerspruch kommt unter anderem aus den eigenen Reihen der Union, von SPD, Grünen, Linken und der queeren Community.
- Der Bundesrat hatte im September 2025 auf Initiative Berlins mehrheitlich für eine entsprechende Erweiterung gestimmt.
- Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte sich erst vor zwei Wochen erneut für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.
- Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD haben SPD und queere Organisationen ihre Forderung nach einer ausdrücklichen Verankerung des Schutzes im Grundgesetz bekräftigt.
- Für eine Änderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich.
Streit um wenige Worte
Frei hatte sich am Samstag gegen eine ausdrückliche Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes ausgesprochen. Gegenüber der Funke Mediengruppe sagte er: „Ich halte das nicht für notwendig“. Den Wunsch der queeren Community nach einem solchen Schritt könne er zwar nachvollziehen. Zugleich erklärte Frei: „Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten.“ Artikel 3 des Grundgesetzes enthält bislang unter anderem das Verbot, Menschen wegen ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens sowie ihrer religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Eine ausdrückliche Nennung der sexuellen Identität fehlt. Seit rund 30 Jahren versuchen LGBTIQ+-Verbände immer wieder, eine Grundgesetzergänzung zu erkämpfen, bisher stets erfolglos.
Initiative des Bundesrats
Im September 2025 stimmte auch der Bundesrat auf Betreiben Berlins mehrheitlich dafür, Artikel 3 um die Formulierung „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Die Initiative wurde anschließend in den Bundestag eingebracht. Innerhalb der Union gibt es allerdings seit längerer Zeit Vorbehalte gegen eine entsprechende Änderung der Verfassung. Aus den Reihen der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) kam nun deutlicher Widerspruch zu Frei. Philipp Pohlmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der LSU, verwies auf den vergleichsweise geringen Umfang der geplanten Änderung: „Unser Grundgesetz hat über 20.000 Wörter“, teilte Pohlmann auf Instagram mit. „Eine Ergänzung um wenige Worte entspricht daher weniger als 1 Promille des Gesamtumfangs. Das hält unser Grundgesetz aus. Und davon ganz abgesehen: Die Ergänzung tut nicht weh, sie nimmt niemandem etwas weg – aber sie gibt dafür ganz viel!“
Kritik aus den eigenen Reihen
Auch René Powilleit, Landesvorsitzender der LSU Berlin, stellte sich gegen die Position des Fraktionschefs. Dabei verwies er auf die Bundesratsinitiative, die von Berlin gestartet und von den CDU-geführten Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützt worden war. „Lieber Thorsten Frei: Die CDU-geführten Landesregierungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben gezeigt, wie es geht. Daher: Jetzt einfach mal machen“, sagte Powilleit. Für die Interessenvertretung queerer Menschen in CDU und CSU geht es bei der Ergänzung nicht allein um eine symbolische Veränderung. Die LSU sieht darin insbesondere eine Anerkennung und Wiedergutmachung historischen Unrechts. „Die Ergänzung würde das Grundgesetz vielmehr in seiner ursprünglichen Intention bestätigen – als bewussten Gegenentwurf zum Nationalsozialismus. Die Anzahl der Wörter darf daher für diesen historischen Auftrag kein Argument sein“, erklärte die LSU.
Wegner betont Vorhaben
Frei steht damit auch im Gegensatz zu einem prominenten CDU-Vertreter aus Berlin. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte erst vor zwei Wochen im Gespräch mit dem Tagesspiegel dafür geworben, im Bundestag eine Mehrheit für die Erweiterung zu organisieren. „Mir war immer wichtig, dass wir diese Initiative erfolgreich zum Abschluss bringen“, sagte Wegner. „Ich wünsche mir, dass der Bundestag gerade auch in diesen Zeiten ein klares Bekenntnis abgibt und wir die Änderung des Grundgesetzes hinbekommen.“ Wegner erklärte zudem, weiterhin Gespräche mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu führen. Frei hält eine Grundgesetzergänzung dagegen nicht für erforderlich und argumentierte weiter: „Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung jeglicher Art. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach sehr klar bestätigt. Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht.“
SPD: Mehr als symbolische Frage
Besonders deutlich fiel die Reaktion aus der SPD aus. Die Sozialdemokraten hatten nach dem Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin erneut eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Sophie Koch, Queerbeauftragte der Bundesregierung, widersprach Frei ebenso ausdrücklich. Auf Instagram schrieb sie: „Die Ergänzung um ´sexuelle Identität´ überfrachtet das Grundgesetz nicht. Sie würde es endlich vervollständigen.“ Nach ihrer Auffassung reicht der bisherige Schutz nicht aus, um die Situation queerer Menschen angemessen abzubilden. „Das ist keine theoretische Debatte und erst recht keine Frage von ein paar zusätzlichen Wörtern. Es geht um Menschen, die noch immer Diskriminierung erleben. Um queere Familien, die noch immer nicht vollständig gleichgestellt sind. Um Menschen, die angefeindet, bedroht oder angegriffen werden, weil sie lieben, wen sie lieben“, schrieb Koch.
Die SPDqueer verwies ebenfalls auf den zeitlichen Zusammenhang mit dem Anschlag in Berlin. „Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD ist es geradezu zynisch, einer Community, die um ihre Sicherheit und ihre Zukunft fürchtet, zu erklären, ein ausdrückliches Bekenntnis des Staates zu ihrer Gleichwertigkeit sei lediglich ein ‚symbolischer Schritt‘“, teilte die queere Parteiorganisation mit. Oliver Strotzer, Co-Bundesvorsitzender der SPDqueer, stellte die Forderung nach einer Verfassungsänderung in einen historischen Zusammenhang: „Die Frage ist, ob unser Staat bereit ist, seine Verantwortung gegenüber einer Gruppe ausdrücklich anzuerkennen, die über Jahrzehnte verfolgt, kriminalisiert und ausgegrenzt wurde. Für uns ist die Antwort eindeutig: Ja. Artikel 3 muss ergänzt werden“.
Grüne und Linke verlangen Blockade-Ende
Auch bei den Grünen stieß Freis Position auf Kritik. Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen für die Berlin-Wahl im September und selbst schwul, argumentierte, eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes bedeute keinen Nachteil für andere Gruppen. „Keinem Konservativen wird etwas weggenommen, wenn queere Menschen vom Grundgesetz geschützt werden“, sagte Graf. „Ein Grundrecht wird nicht kleiner, wenn es mehr Menschen schützt.“
Der Bundesvorstand der Grünen forderte die Union auf, den Schutz queerer Menschen ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag wandte sich auch die SPD an Bundeskanzler Friedrich Merz und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie verlangte, „den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten und ohne Fraktionszwang abstimmen zu lassen“. Graf forderte zudem Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers auf, gegenüber der eigenen Parteiführung deutlich zu widersprechen. Der Staat müsse aus seiner Sicht unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass eine Benachteiligung wegen der sexuellen Identität ebenso wenig hinnehmbar sei wie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion.
Auch die Linke schloss sich der Forderung an. Maik Brückner, queerpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, erklärte auf Instagram: „Die jüngsten Äußerungen von Unionsfraktionschef Frei zeigen, wieso große Teile der Community nach dem Anschlag auf den Berliner CSD skeptisch auf die Solidaritätsbekundungen aus der CDU reagiert haben. Die Ergänzung des Diskriminierungsschutzes in Artikel 3 Grundgesetz ist eine überfällige Minimalforderung und muss endlich kommen.“
Queere Verbände appellieren an Frei
Auch der LSVD+ sowie weitere queere Vereine forderten erneut die Ergänzung des Grundgesetzes und appellierten an den Unionsfraktionschef, seine Haltung zu überdenken. Auf Instagram hieß es: „Herr Frei, geben Sie sich einen Ruck. Wir wissen, dass es auch in Ihrer Fraktion Unterstützung für die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt!“ Damit steht Frei mit seiner Ablehnung einer ausdrücklichen Erweiterung des Diskriminierungsschutzes zunehmend unter Druck. Die entscheidende Frage bleibt, ob sich im Bundestag die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit finden lässt.