Kehrtwende in Berlin Senat fordert nun ebenso eine Überarbeitung des SBGG
Der Berliner Senat hält eine Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) für notwendig und schließt sich damit den Forderungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Union an. Das geht aus der Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Sebastian Walter und Laura Neugebauer hervor. Als Anlass wird der Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich genannt.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Berliner Senat hält eine Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes für erforderlich.
- Als Begründung verweist die Justizverwaltung auf den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Liebich.
- Grüne Abgeordnete kritisieren einen Kurswechsel der schwarz-roten Landesregierung.
- Die SPD hat sich zur Position der Senatsjustizverwaltung bislang nicht öffentlich geäußert.
Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz
In der Stellungnahme des Justiz-Staatssekretärs Dirk Feuerberg heißt es, der Senat stelle den Regelungsgehalt des Selbstbestimmungsgesetzes zwar „nicht in Frage“, zugleich werde jedoch Handlungsbedarf gesehen: „Eine Vorsorge für gravierende Missbrauchsfälle erscheint jedoch geboten, gerade damit das Kernanliegen nicht diskreditiert wird.“ In der Causa Lieblich betonte Feuerberg dabei, dass der Fall „besonders plakativ“ sei. In Berlin regieren CDU und SPD gemeinsam – die SPD hat sich bislang zu dem Sachverhalt nicht öffentlich geäußert.
Hintergrund der Anfrage ist das Abstimmungsverhalten Berlins auf der jüngsten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) unterstützte dort einen gemeinsamen Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf für einen Prüfmechanismus bei einem „offenkundigem Missbrauch“ des Selbstbestimmungsgesetzes vorzulegen. Auch die Union hatte zuvor bereits im Koalitionsvertrag von 2025 eine Evaluation des SBGG festgeschrieben.
Grüne sprechen von Kurswechsel
Die Grünen-Abgeordneten Sebastian Walter und Laura Neugebauer sehen darin einen Bruch mit den bisherigen Zielen der Berliner Landesregierung. In den „Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026“ der schwarz-roten Koalition sei ausdrücklich festgehalten, dass Berlin sich auf Bundesebene für ein modernes Selbstbestimmungsrecht einsetzen wolle. Zudem verweisen die beiden Abgeordneten auf die Kritik mehrerer queerer Verbände. Sie befürchten, dass dadurch trans* Personen unter Generalverdacht gestellt werden könnten.
In ihrer Anfrage wollten Walter und Neugebauer außerdem wissen, wie der Senat zu einem weiteren Antrag auf der Justizministerkonferenz steht, der eine Aufarbeitung und Entschädigung von „gendervarianten Menschen“ forderte. Genannt wurden unter anderem jahrzehntelange Genitalverstümmelungen und Zwangssterilisationen an trans* und intergeschlechtlichen Menschen. Der von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) eingebrachte Antrag fand auf der Konferenz keine Mehrheit.