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Brosius-Gersdorf fordert Kurswechsel
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Brosius-Gersdorf für Umdenken Union hält an ablehnender Haltung zu Leihmutterschaft fest

ms - 21.07.2026 - 08:00 Uhr
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Die Verfassungsrechtlerin und frühere Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat sich für eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung ist das derzeitige Verbot nicht mit dem Menschenbild des Grundgesetzes vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig für eine Leihmutterschaft entscheiden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Frauke Brosius-Gersdorf spricht sich für eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland aus.
  • Sie kritisiert das geltende Verbot sowie die Haltung von CDU und CSU als nicht mit dem Menschenbild des Grundgesetzes vereinbar.
  • Jens Spahns Rücktritt als Unionsfraktionschef bezeichnet sie als konsequent.
  • Eine Insa-Umfrage zeigt ein geteiltes Meinungsbild in der Bevölkerung.
  • Bundesbildungsministerin Karin Prien sieht kurzfristig keine Änderung der CDU-Position.

Selbstentscheidung von Frauen 

Das geltende Verbot sei „dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, sagte Brosius-Gersdorf der Zeit. „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“ Die Diskussion über das Thema hatte zuletzt neue Aufmerksamkeit erhalten, nachdem der bisherige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Ehemann öffentlich gemacht hatten, Eltern eines in den USA von einer Leihmutter geborenen Kindes geworden zu sein. In Deutschland ist dieses Verfahren verboten. Zudem hatte die CDU auf ihrem Parteitag zu Beginn des Jahres beschlossen, ihre ablehnende Haltung zur Leihmutterschaft beizubehalten. Im Zuge der Debatte um die Geburt seines Sohnes durch eine Leihmutter trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück.

Legalisierung in Deutschland?

Nach Ansicht von Brosius-Gersdorf müsse der Staat zwar Rahmenbedingungen schaffen, die eine umfassende Aufklärung über medizinische und psychosoziale Risiken sicherstellen. „Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“ Vergleichbare Entscheidungen lasse der Staat schließlich ebenfalls zu. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken sowie auf Hochrisikosport. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“, sagte die Juristin.

Zugleich übte Brosius-Gersdorf deutliche Kritik an der Haltung von CDU und CSU. „Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht.“ Mit dem Verbot der Leihmutterschaft und auch der Eizellspende in Deutschland spreche die Union Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. „Die Union will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist. Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht.“

Einzige Weg für schwule Paare 

Dass Jens Spahn trotz der eigenen Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA öffentlich nicht von der Position seiner Partei abgerückt sei, bezeichnete Brosius-Gersdorf als „doppelbödig und politisch unglaubwürdig“. Es sei „wirklich schade, dass Herr Spahn nicht die Kraft und den Mut aufgebracht hat, seine Haltung zur Leihmutterschaft nun öffentlich zu korrigieren“, sagte sie. „Insofern finde ich seinen Rücktritt konsequent.“

Unabhängig davon verteidigte die Verfassungsrechtlerin die Entscheidung Spahns und seines Ehemanns, ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter in den USA zu verwirklichen. „Mein erster Gedanke war: Ich freue mich für Jens Spahn und seinen Ehemann, dass sie Eltern geworden sind“, sagte sie. „Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben. Das ist nun mal für homosexuelle Paare der einzige Weg, um eine eigene Familie zu gründen.“

Nach ihren Angaben gelten in den USA und weiteren Staaten strenge Voraussetzungen für Leihmutterschaften. So müssten die betroffenen Frauen beispielsweise schuldenfrei und berufstätig sein. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“ Auch auf das Scheitern ihrer geplanten Wahl zur Verfassungsrichterin vor einem Jahr ging Brosius-Gersdorf ein. Den damaligen Widerstand der Union nehme sie Jens Spahn inzwischen nicht mehr übel. „Er hat sich dafür entschuldigt, wie die Richterwahl gelaufen ist“, sagte Brosius-Gersdorf. „Das muss man anerkennen, andere Menschen haben das nicht vermocht.“

Umfrage zeigt geteiltes Bild 

Eine repräsentative Umfrage des Instituts Insa für die Bild-Zeitung zeigt unterdessen ein geteiltes Meinungsbild. Demnach halten 39 Prozent der Befragten das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland für richtig. 41 Prozent sind dagegen der Ansicht, das Verbot sei falsch. Weitere 21 Prozent machten keine Angabe oder erklärten, keine Antwort zu wissen. Für die Erhebung wurden diese und letzte Woche insgesamt 1.004 Menschen befragt. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien verwies im Gespräch mit dem Portal The Pioneer indes darauf, dass die CDU ihre Programmatik erst im Februar durch einen Parteitagsbeschluss verschärft habe. Danach sind sowohl die gewerbliche als auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – mit dem Werteverständnis der CDU nicht vereinbar. Auf die Frage, ob sie sich eine baldige Liberalisierung der CDU-Position vorstellen könne, antwortete Prien: „Das kann ich mir kaum vorstellen.“

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