Bremen verschärft Strafen Warnung vor schädlichen Konversionstherapien
Die Freie Hansestadt Bremen geht verstärkt gegen Konversionsbehandlungen vor. Künftig ist die Gesundheitsbehörde für Bußgeldverfahren in diesem Bereich zuständig. Das teilte die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard (Linke), jetzt mit.
Das Wichtigste im Überblick
- Bremen überträgt Bußgeldverfahren gegen Konversionsbehandlungen an die Gesundheitsbehörde.
- Werbung, Vermittlung oder Angebot der Behandlungen können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
- Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard ruft Betroffene dazu auf, entsprechende Fälle zu melden.
- Die Behörde warnt vor den psychischen Folgen entsprechender Angebote.
Einsatz gegen Konversionstherapien
Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Die Angebote richten sich vor allem an Jugendliche. Schätzungen zufolge sind bundesweit jedes Jahr mindestens 2.000 Menschen davon betroffen, jedem dritten Homosexuellen in der Bundesrepublik wurde auch nach Einführung des Verbots 2020 noch umgangssprachliche Homo-Heilungen angeboten, wie eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2023 feststellte. Nach geltendem Recht sind Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen sowie bei Menschen in Deutschland strafbar, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht. Bereits das Anbieten, Vermitteln oder Bewerben solcher Maßnahmen kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Gesundheitssenatorin Bernhard appellierte an Betroffene, entsprechende Vorfälle zu melden. „Meinen Mitarbeiter:innen und mir ist sehr bewusst, welche Überwindung eine solche Anzeige kosten kann. Dennoch möchte ich Betroffene ermutigen, sich zu melden, damit gegen entsprechende Praktiken und gegen diejenigen, die sie anbieten, vermitteln oder durchführen, vorgegangen werden kann.“ Nach Angaben der Gesundheitsbehörde können bereits Angebote für Konversionsbehandlungen erheblichen Schaden anrichten. Schon die Konfrontation mit entsprechenden Werbemaßnahmen oder Angeboten könne Betroffenen das diskriminierende Gefühl vermitteln, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität sei behandlungsbedürftig. Dies könne erhebliche psychische Folgen nach sich ziehen.
Kampf gegen unseriöse Therapien
Unter Konversionstherapien oder Konversionsbehandlungen werden Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, homosexuelle oder queere Menschen zu „heilen“ oder ihre sexuelle Orientierung beziehungsweise geschlechtliche Identität zu verändern oder zu unterdrücken. Das Spektrum reicht von Gebeten, Seelsorge und religiösen Ritualen bis hin zu psychischem Druck und in Einzelfällen auch Elektroschockbehandlungen. Angebote stammen häufig aus christlich-fundamentalistischen Vereinen oder religiösen Gruppen. Fachgesellschaften lehnen solche Praktiken als unwirksam und gesundheitsschädlich ab.
Die Vereinten Nationen bewerten Konversionstherapien aufgrund der damit verbundenen psychischen und körperlichen Folgen ausdrücklich als eine Form von Folter beziehungsweise grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. In einer Petition forderten in diesem Jahr rund 1,2 Millionen Menschen die Europäische Union dazu auf, ein europaweites Verbot der unseriösen Therapien zu erarbeiten – während sich auch das EU-Parlament dafür ausgesprochen hatte, scheiterte das Vorhaben an der EU-Kommission.