Chatkontrolle beschlossen Streit um Massenüberwachung, neue Gefahren für LGBTIQ+
Das Europäische Parlament hat die Chatkontrolle 1.0 heute am letzten Plenardonnerstag vor der Sommerpause in Straßburg beschlossen. Damit können Tech-Konzerne bis 2028 die private Kommunikation von rund 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union (EU) in großem Umfang automatisiert durchsuchen. Datenschützer, Menschenrechtler und queere Vereine hatten mehrfach davor gewarnt, der Europäischen Volkspartei unter Leitung von CSU-Politiker Manfred Weber war dies offensichtlich nicht wichtig.
Das Wichtigste im Überblick
- Das EU-Parlament hat die sogenannte Chatkontrolle 1.0 bis 2028 verlängert.
- Die Entscheidung fiel nach einem umstrittenen Dringlichkeitsverfahren mit knapper Mehrheit.
- Kritiker sprechen von einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation.
- Mehrere Abgeordnete und Datenschutzexperten kritisieren das Vorgehen des Parlaments scharf.
- Parallel laufen die Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung, die als „Chatkontrolle 2.0“ bezeichnet wird.
Beschluss durch die Hintertür
Der Beschluss kam zustande, nachdem die Verordnung zuvor bereits zweimal regulär im Parlament gescheitert war. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) setzte das Thema kurzfristig dann erneut auf die Tagesordnung – dieses Mal im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens. Bereits am Dienstag hatten die Europaabgeordneten mit knapper Mehrheit dafür gestimmt, den Antrag überhaupt zur Abstimmung zu stellen. Entscheidend war dabei eine besondere Verfahrensregel: Nur wenn mindestens 361 Abgeordnete gegen den Antrag gestimmt hätten, wäre dieser gescheitert.
Heute votierten schließlich nur 314 Parlamentarier für die Ablehnung des Antrags. Weil die erforderliche absolute Mehrheit dagegen damit nicht zustande kam, gilt der Antrag als angenommen, auch wenn nur eine Minderheit von 276 Politikern dafür votierten. Die federführende EVP hatte sich offenbar bewusst diesen Tag ausgesucht in dem Wissen, dass einige Parlamentarier kurz vor der Sommerpause bereits in Urlaub sind.
Im Vorfeld hatte das Vorgehen erhebliche Kritik ausgelöst. IT-Sicherheitsforscher, Datenschutzorganisationen und mehrere Europaabgeordnete beanstandeten insbesondere das Verfahren ebenso wie mehrere queere Verbände. Selbst die zuständige Berichterstatterin sprach von einem „unlauteren Manöver“, mit dem die zuvor mehrfach gescheiterte Übergangsregelung letztlich doch gegen den bisherigen Willen des Parlaments und der Mehrheit der Bürger verlängert werden solle.
Anlasslose Massenüberwachung der Bürger
„Es wird abgestimmt, bis das Ergebnis passt“, sagte der EU-Abgeordnete Fabio De Masi (BSW) nach der Abstimmung gegenüber der Berliner Zeitung. Die Chatkontrolle sei ein trojanisches Pferd, um eine anlasslose Massenüberwachung von Hunderten Millionen Bürgern im EU-Raum durchzusetzen. „Man öffnet auch nicht jeden Brief, um Straftäter zu identifizieren“, so De Masi. Schon heute könne bei konkreten Verdachtsmomenten und unter richterlicher Kontrolle private Kommunikation überwacht werden – dafür brauche es keine anlasslose Massenüberwachung, betont der BSW-Politiker.
Auch der fraktionslose Europaabgeordnete Martin Sonneborn (Die Partei) übte scharfe Kritik. Er berichtete aus dem Plenarsaal von Jubel in den Reihen der EVP-Fraktion, nachdem erklärt worden sei, das EU-Parlament werde „unsere Kinder schützen“. „Wir sollten uns vor den Leuten schützen, die unsere Kinder schützen wollen“, kommentierte Sonneborn. Gemeinsam mit Sibylle Berg hatte Sonneborn bereits in der vergangenen Woche Parlamentspräsidentin Metsola in einem Brief aufgefordert, das Dringlichkeitsverfahren nicht zuzulassen. Nach ihrer Auffassung ist ein solches Verfahren in der zweiten Lesung unzulässig und beschneidet parlamentarische Rechte. Sie argumentieren, das Verfahren nehme den Abgeordneten die Zeit, die notwendige absolute Mehrheit zu organisieren, und sei zudem formal fehlerhaft eingereicht worden.
Streitfall vor EU-Parlament
Die Übergangsverordnung hatte bis April Anbietern wie Meta und Google erlaubt, private Kommunikation freiwillig und verdachtsunabhängig auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. Das Europäische Parlament hatte in seiner ersten Position im März gefordert, automatisierte Scans auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken und eine KI-gestützte Analyse unbekannter Bilder oder privater Chatverläufe auszuschließen. Weil sich Parlament und Mitgliedstaaten im Trilog nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen konnten, hatte das Parlament Ende März eine Verlängerung der Übergangsregelung zunächst abgelehnt.
Parallel verhandeln Parlament, Rat und Kommission über eine dauerhafte Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet, die von Kritikern häufig als „Chatkontrolle 2.0“ bezeichnet wird. Damit würden alle Gespräche, Nachrichten, Videos und Bilder aller EU-Bürger grundlos kontrolliert. Ein Kommentator bezeichnete das geplante Gesetz als den „feuchten Traum“ von Ländern wie China, die mit einer Totalüberwachung die eigene Bevölkerung kontrollieren wollen. Besonders die CDU/CSU-Fraktion im Europäischen Parlament setzte sich unter Manfred Weber für eine Fortsetzung der Übergangs-Regelung wie auch für die „Chatkontrolle 2.0“ ein. Im vergangenen Jahr hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn noch erklärt, eine anlasslose Kontrolle privater Chats werde es „mit uns nicht geben“.
Gefahr für LGBTIQ+-Menschen
Queere Vereine und Bürgerrechtsorganisationen warnten immer wieder vor der sogenannten Chatkontrolle 1.0, weil sie befürchten, dass die verpflichtende Überwachung privater digitaler Kommunikation die Vertraulichkeit sensibler Gespräche untergräbt. Besonders für LGBTIQ+-Menschen sind geschützte Chats oft ein wichtiger Raum, um sich über Identität, Coming-Out, Diskriminierung oder Hilfsangebote auszutauschen. Werden Nachrichten und Bilder automatisiert auf verdächtige Inhalte gescannt, besteht nach Ansicht der Kritiker das Risiko von Fehlalarmen, einer Ausweitung staatlicher Überwachung sowie einer abschreckenden Wirkung auf die freie Kommunikation. Sie argumentieren zudem, dass einmal geschaffene Überwachungsinfrastrukturen später auch für andere Zwecke genutzt werden könnten und dadurch Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre, Vertraulichkeit der Kommunikation und Meinungsfreiheit langfristig unter Druck geraten. Dabei betonen die Organisationen, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt wichtig ist, dieser jedoch mit wirksamen und zugleich grundrechtskonformen Maßnahmen erreicht werden müsse.
Blick ins Detail
Die sogenannte Chatkontrolle 1.0 bezeichnet den Ansatz, Anbieter von Kommunikationsdiensten unter bestimmten Voraussetzungen zum Aufspüren und Melden von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie Grooming zu verpflichten. Anders als spätere, weitergehende Vorschläge sieht die Chatkontrolle 1.0 keine generelle Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) vor. Stattdessen sollten vor allem nicht verschlüsselte Inhalte sowie Inhalte auf Plattformen oder in Cloud-Diensten erfasst werden. Kritiker warnten jedoch bereits damals, dass verpflichtende Scans privater Kommunikation den Grundstein für eine spätere Ausweitung auf verschlüsselte Messenger legen könnten. Die besonders umstrittene Überwachung von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten durch sogenanntes Client-Side-Scanning wurde erst in späteren Entwürfen der Chatkontrolle intensiv diskutiert.