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Hasskommentare im Netz

Hasskommentare im Netz Homophobe Beleidigungen geahndet

ms - 09.07.2026 - 09:00 Uhr
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Schwulenfeindliche Hasskommentare im Internet können erhebliche rechtliche Folgen haben. Diese Erfahrung hat nun ein 16-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen gemacht. Nachdem er ein schwules Paar im Netz mit homophoben und menschenverachtenden Aussagen beleidigt hatte, endete das Verfahren vor Gericht nun mit einer Geldauflage von 1.600 Euro. Außerdem wurde der Jugendliche verpflichtet, einen handschriftlichen Entschuldigungsbrief zu verfassen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein 16-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen wurde nach schwulenfeindlichen Hasskommentaren zu einer Geldauflage von 1.600 Euro und einer schriftlichen Entschuldigung verpflichtet.
  • Die Betroffenen hatten gemeinsam mit der Opferschutzorganisation HateAid Anzeige erstattet.
  • Die beiden schwulen Männer raten Betroffenen, beleidigende Kommentare zunächst als Beweismittel zu sichern und erst anschließend zu melden.

Anzeige statt Schweigen 

Geschädigt wurden Chris und Andre, die auf sozialen Netzwerken unter dem Namen „hubbies.in.love“ auftreten. Nach eigenen Angaben sehen sie sich seit längerer Zeit massiven schwulenfeindlichen Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Zu den Kommentaren gehörten demnach unter anderem Vergleiche mit nationalsozialistischen Gewaltverbrechen sowie Drohungen. Anstatt die Angriffe hinzunehmen, entschieden sich die beiden nach eigenen Angaben für den Rechtsweg. Unterstützung erhielten sie dabei von der Opferschutzorganisation HateAid. Gemeinsam dokumentierten sie die Vorfälle und erstatteten Anzeige.

Im Zuge der Ermittlungen konnte nach Angaben der Beteiligten ein 16 Jahre alter Jugendlicher aus Nordrhein-Westfalen als Verfasser eines der Hasskommentare identifiziert werden. Das zuständige Gericht verpflichtete ihn jetzt zur Zahlung von 1.600 Euro sowie zu einer persönlichen, schriftlichen Entschuldigung. Von der Geldauflage profitieren Chris und Andre nach eigenen Angaben nicht selbst. Gegenüber dem Webportal Der Westen erklärten sie, den gesamten Betrag an HateAid spenden zu wollen. Damit solle die Organisation bei ihrer Arbeit für Betroffene digitaler Gewalt unterstützt werden.

Beleidigungen als Beweise sichern

Nach Angaben des Paares können in vergleichbaren Verfahren zusätzlich erhebliche weitere Kosten entstehen. So könnten Anwaltsgebühren oder mögliche Schmerzensgeldforderungen die finanzielle Belastung für Verurteilte deutlich erhöhen. Gerade für junge Täter könnten solche Konsequenzen weitreichend sein. Betroffenen raten Chris und Andre, beleidigende oder strafbare Kommentare zunächst nicht unmittelbar bei den jeweiligen Plattformen zu melden. 

Zunächst sollten sämtliche Beweise gesichert werden. „Wenn wir den bei TikTok melden, dann löscht TikTok den. Aber wir brauchen den Kommentar als Beweis, dass das wahr ist“, erklären sie. Erst nachdem alle relevanten Nachweise dokumentiert worden seien, würden die Unterlagen an die Rechtsvertretung weitergegeben. Nach Angaben des Paares handelt es sich bei dem verurteilten Jugendlichen nicht um einen Einzelfall. Bereits ein weiteres Verfahren laufe gegen einen Mann, der sie über Facebook beleidigt haben soll. Wie Chris und Andre berichten, soll der Beschuldigte sein Profil mit einem erkennbaren Foto sowie weiteren persönlichen Merkmalen öffentlich geführt haben. Das habe seine Identifizierung erleichtert. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall inzwischen. Das Paar geht davon aus, dass auch dieses Verfahren rechtliche Folgen nach sich ziehen könnte.

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