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Debatte über Grundgesetzergänzung
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Debatte Grundgesetzergänzung Saar-Landtag fordert mehr Diskriminierungsschutz für LGBTIQ+

ms - 30.06.2026 - 09:00 Uhr
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Mit den Stimmen von SPD und CDU hat der saarländische Landtag einen Antrag verabschiedet, der die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes unterstützt. Die AfD votierte gegen die Initiative. 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Saar-Landtag befürwortet die Aufnahme der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.
  • SPD und CDU stimmen dem Antrag gemeinsam zu, die AfD lehnt ihn ab.
  • Der LSVD+ Saarland wertet die Entscheidung als starkes Signal gegen Diskriminierung.
  • Der Verband fordert nun Fortschritte auf Bundesebene und Unterstützung für den bereits vorliegenden Gesetzentwurf.
  • Für eine Änderung des Grundgesetzes ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Klares Bekenntnis für LGBTIQ+

Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt Saarland wertete das Abstimmungsergebnis als klares Bekenntnis zu einem stärkeren Schutz vor Diskriminierung auf verfassungsrechtlicher Ebene. Aus Sicht des Verbandes macht das gemeinsame Vorgehen von SPD und CDU deutlich, dass der Schutz queerer Menschen parteiübergreifend Rückhalt findet. Nach Auffassung des LSVD+ sollte der Beschluss des Landtags nun auch auf Bundesebene konkrete Konsequenzen haben. 

Der Verband verweist darauf, dass ein entsprechender Gesetzentwurf bereits seit Herbst 2025 im Bundestag eingebracht worden sei, bislang jedoch noch nicht weiter beraten werde. Zusätzliche Unterstützung erhielt die Forderung zuletzt beim Christopher Street Day SaarLorLux Ende Mai in Saarbrücken. Nach Angaben der Veranstalter beteiligten sich rund 12.000 Menschen an der Demonstration für die Aufnahme der sexuellen Identität in das Grundgesetz.

Stärkung der Berliner Initiative 

Auch Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sprach sich im Rahmen der Veranstaltung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes aus. Zugleich kündigte sie an, sich für die notwendige Mehrheit im Bundestag einzusetzen. Der LSVD+ richtet seinen Appell daher nun insbesondere an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese solle den bereits vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen und damit den Weg für eine Verfassungsänderung ebnen.

Nach Einschätzung des Verbandes würde die ausdrückliche Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 einen langfristigen und verlässlichen Schutz vor Diskriminierung gewährleisten, der unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten Bestand hätte. Das Saarland schließt sich damit inhaltlich einer Initiative aus Berlin an, auch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen unterstützen das Vorhaben. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist allerdings sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die nach aktueller politischer Lage als äußerst unwahrscheinlich gilt. 

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