EU-Gelder auf dem Spiel EU prüft AfD-nahe ESN wegen Anti-LGBTIQ+-Rhetorik
Die Überwachungsbehörde für europäische Parteien hat die von der AfD mitgegründete Partei Europa der Souveränen Nationen (ESN) aufgrund von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die Grundwerte der Europäischen Union ins Visier genommen. Der Behörde zufolge besteht der Verdacht, dass innerhalb der ESN einzelne Mitgliedsparteien, darunter die AfD, durch Anti-LGBTIQ+- und antisemitische Rhetorik gegen die zentralen Prinzipien der EU wie Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Das eingereichte Dossier richtet sich an die EU-Kommission, das Europäische Parlament sowie den Rat der Mitgliedstaaten, die nun entscheiden müssen, ob sie eine formelle Untersuchung der Partei anstoßen.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Organisation Europa der Souveränen Nationen wurde 2024 gegründet und erhält Fördermittel von bis zu zwei Millionen Euro jährlich.
- Zu den Mitgliedern der ESN zählen die AfD, die französische Partei Reconquête und Neue Hoffnung aus Polen.
- Grundlage einer europäischen Parteizulassung ist die Einhaltung der EU-Grundwerte durch alle Mitgliedsparteien.
- Bei konkreten und schwerwiegenden Verstößen drohen der ESN der Entzug der Registrierung und damit das Ende aller EU-Förderungen.
- EU-Kommission, Parlament und Rat haben zwei Monate Zeit, über ein Prüfverfahren zu entscheiden.
Hinweise auf Grundwerteverstöße bei AfD und ESN
Das Schreiben der Überwachungsbehörde basiert auf öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen und Social-Media-Aktivitäten von Mitgliedsparteien der ESN, insbesondere der AfD. Anhaltspunkte liefern dabei unter anderem rechtsextreme, queerfeindliche und antisemitische Aussagen, die im europäischen Kontext als mögliche Verstöße gegen die Wertegemeinschaft gewertet werden. Die Behörde äußert sich bislang nicht zu einzelnen Fällen, hebt jedoch hervor, dass die Beachtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde, freie Entfaltung und Gleichheit maßgeblich für den Status als europäische Partei ist.
Bedeutung der EU-Fördermittel und der Partei-Status
Die Mitgliedschaft als europäische Partei erlaubt es Zusammenschlüssen wie der ESN, erhebliche Mittel aus dem EU-Haushalt zu beziehen. Im Jahr 2026 wären der Partei nach Parlamentsangaben bis zu zwei Millionen Euro bewilligt worden. Diese Zahlungen sind direkt von der Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien abhängig. Europaabgeordnete wie Daniel Freund von den Grünen und Martin Schirdewan von den Linken fordern, Parteien mit rechtsradikaler und minderheitenfeindlicher Ausrichtung konsequent von EU-Mitteln auszuschließen.
„Wer gegen Minderheiten hetzt, mit den Feinden Europas paktiert und Rassismus schürt, der darf nicht mit Steuergeldern belohnt werden“, so Daniel Freund, Grüne.
Nächste Schritte und Hintergründe des Prüfverfahrens
Eine formelle Prüfung ist bislang noch nicht eingeleitet. Die Europäische Kommission, das Europaparlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten haben nun jeweils zwei Monate Bedenkzeit, ob sie die Behörde zur Aufnahme eines Verfahrens auffordern. Grundlage für eine mögliche Aberkennung des Parteistatus ist die 2018 eingeführte EU-Verordnung 1141/2014, welche die Bedingungen zur Anerkennung und Finanzierung europäischer Parteien regelt. Sollten Beweise für schwerwiegende Verstöße gefunden werden, kann die ESN faktisch von europäischen Geldern ausgeschlossen werden.
Wichtige Fragen zum Thema
Was könnte der ESN-Partei jetzt drohen?
Kommt es zu einer förmlichen Überprüfung und werden Verstöße festgestellt, kann die Partei dauerhaft von EU-Fördermitteln ausgeschlossen werden.
Welche Parteien gehören zur ESN?
Zu den bekanntesten Mitgliedern zählen die AfD, Reconquête (Frankreich) und die polnische Partei Neue Hoffnung.
Welche Rolle spielt die Überwachungsbehörde?
Die Behörde überwacht und überprüft die Einhaltung der EU-Grundwerte durch europäische Parteien und kann der EU-Kommission konkrete Prüfverfahren vorschlagen.
Das weitere Vorgehen der EU-Organe bleibt nun abzuwarten. Innerhalb der gesetzten Frist könnte erstmals die Finanzierung einer gesamteuropäischen Rechtsaußenorganisation wegen Verstößen gegen elementare EU-Werte auf formellem Weg gekippt werden.