Anklage gegen Jurassica Parka Verdacht auf Besitz von kinderpornografischem Material
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Dragqueen Jurassica Parka wegen des Besitzes mutmaßlicher kinder- und jugendpornografischer Inhalte erhoben. Darüber berichtet der Berliner Tagesspiegel. Nun muss das Amtsgericht Tiergarten entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe.
Das Wichtigste im Überblick
- Staatsanwaltschaft Berlin erhebt Anklage gegen Jurassica Parka
- Ermittler fanden zahlreiche mutmaßliche kinder- und jugendpornografische Dateien
- Bereits 2023 gab es offenbar eine Verurteilung wegen eines ähnlichen Delikts
- Mehrere Veranstaltungsorte und Unternehmen beendeten die Zusammenarbeit mt der Dragqueen
Zahlreiche belastende Videodateien
Bei Durchsuchungen in der Berliner Wohnung der Künstlerfigur beschlagnahmten Ermittler unter anderem ein iPhone, mehrere Laptops sowie externe Festplatten. Nach Angaben der Behörden befanden sich darauf insgesamt 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Inhalt und einer Gesamtdauer von mehr als fünf Stunden. Zudem wurden 28 entsprechende Bilder gefunden. Darüber hinaus sollen auf den Datenträgern 17 Videos mit mutmaßlich jugendpornografischem Material von knapp einer Stunde Länge sowie fünf weitere Bilder gespeichert gewesen sein.
Die Generalanwaltschaft Berlin erklärte: „Der Angeschuldigte soll am 24. Juli 2025 in seiner Wohnung auf diversen elektronischen Datenträgern mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge, jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge sowie kinder- und jugendpornografische Bilder aufbewahrt haben (…) Der Angeschuldigte schweigt zu den Vorwürfen“, so Pressesprecher Alan Bauer.
Erstes Urteil endete mit Geldstrafe
Jurassica Parka ist unter anderem als Moderatorin der Talkreihe „Paillette geht immer“ im Berliner BKA-Theater sowie als internationaler DJ und Event-Entertainer bekannt. Im Oktober letzten Jahres war bekannt geworden, dass der 46-jährige Mario O., der bürgerliche Name der Dragqueen, im Jahr 2023 wegen eines vergleichbaren Delikts bereits verurteilt worden sein soll, wie die Berliner Zeitung berichtete. Zu diesem Zeitpunkt galt Parka als eine der bekanntesten Dragqueens Berlins. Im Juli letzten Jahres erfolgte die Wohnungsdurchsuchung in Schöneberg wegen des „Verdachts der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten“. Die US-amerikanische Kinderschutz-Organisation NCMEC hatte die zuständigen Behörden auf die im Internet verwendete IP-Adresse von Parka aufmerksam gemacht.
Die Strafe wurde mittels Urteilsspruch wegen „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“ schlussendlich auf eine Geldzahlung von insgesamt 11.200 Euro festgesetzt. In der damaligen Urteilsbegründung hieß es laut Bericht, der Strafrahmen sei zugunsten des Angeklagten reduziert worden, weil dieser „reumütig und geständig war, es sich um eine spontane Tat handelte und die Tat bereits einige Zeit zurücklag“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte im letzten Jahr gegenüber der Welt-Zeitung, dass ein früheres Urteil im aktuellen Fall sich strafverschärfend auswirken könne, gerade dann, wenn es sich um denselben Straftatbestand handle. Nach Bekanntwerden der jüngsten Vorwürfe 2025 stellten mehrere Unternehmen ihre Zusammenarbeit ein, einige Künstler und Kollegen aus der queeren Community distanzierten sich öffentlich, darunter auch die langjährigen Kolleginnen Margot Schlönzke und Jacky-Oh Weinhaus. Mario O. selbst erklärte in einem Online-Video, dass er durch suchtbedingte Abstürze „zeitweise komplett die Kontrolle verloren“ habe. Über die konkreten Vorwürfe äußerte er sich nicht.