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Antidiskriminierungsgesetz NRW

Antidiskriminierungsgesetz NRW Landesregierung einigt sich auf Gesetzesvorhaben

ms - 19.03.2026 - 08:30 Uhr
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Nordrhein-Westfalen hat als erstes Flächen-Bundesland in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Sektor verabschiedet. Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich nach eigenen Angaben darauf verständigt, der Entwurf werde noch diese Woche in den Landtag eingebracht. Das neue Gesetz zielt darauf ab, eine bestehende Lücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen und auch Bürger im Umgang mit staatlichen Behörden besser vor Diskriminierung zu schützen. Der Gesetzesentwurf wird in dieser Woche im Landtag diskutiert. Ein ähnliches Vorhaben ist aktuell auch in Schleswig-Holstein geplant, in Berlin gibt es ein solches Gesetz bereits. 

Kampf gegen Diskriminierung

Die Gleichstellungsministerin des Landes, Verena Schäffer, bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Diskriminierung. Sie verwies auf eine aktuelle Studie, laut der rund 13 Prozent der Menschen in Deutschland, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Diskriminierung im Alltag erfahren. Mit dem neuen Gesetz sollen staatliche Institutionen wie Schulen, Behörden und Polizeikräfte künftig zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Diskriminierungsvorwürfe vorgebracht werden.

Kritik am Vorhaben

Das Gesetz stößt jedoch auf Kritik. Der Deutsche Beamtenbund und Teile der Opposition im Landtag befürchten, dass die neue Regelung zu einem Generalverdacht gegen öffentliche Bedienstete führen könnte. Zudem warnen sie vor einer möglichen Bürokratisierung und stellen infrage, ob das Gesetz angesichts der im Vergleich wenigen Diskriminierungsfälle im öffentlichen Dienst notwendig ist. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Erleichterung der Beweislast. Künftig könnten bereits Indizien ausreichen, um die Beweisführung umzukehren, sodass die Beschuldigten nachweisen müssen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Ministerin Schäffer erklärte, dass diese Beweislasterleichterung nur dazu dient, Diskriminierung plausibel erscheinen zu lassen und dass bloße Vermutungen nicht ausreichen würden.

Das neue Gesetz soll auch sicherstellen, dass Menschen, die Diskriminierung erfahren, Schadenersatzansprüche geltend machen können, was die Rechte von Bürgern stärken soll. Das Gesetz wird in Nordrhein-Westfalen als ein wichtiger Schritt für den Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Sektor angesehen, obwohl es weiterhin auf Widerstand stößt. Die Landesregierung hofft, dass es auch andere Bundesländer zu ähnlichen Maßnahmen anregen wird.

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