Gesetz gegen Diskriminierung Sozialministerin plant Vielfalts- und Diskriminierungsschutz
Schleswig-Holstein soll künftig ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung erhalten, das es Bürgern ermöglicht, gegen diskriminierendes Verhalten von Polizisten und Verwaltungsangestellten zu klagen. Sozialministerin Aminata Touré plant die Einführung eines Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetzes, um eine bestehende Schutzlücke zu schließen, wie sie der Deutschen Presse-Agentur erklärte.
Vielfalt fördern
Derzeit gibt es im nördlichsten Bundesland keinen umfassenden rechtlichen Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Dienst – sei es durch die Verwaltung, Schulen oder Sicherheitsbehörden. Künftig sollen Bürger, die sich aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Nationalität, Behinderung, sexueller Identität oder Weltanschauung benachteiligt fühlen, Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Das Gesetz soll Vielfalt fördern und Diskriminierung verhindern. Es ist im Sinne der Menschen und der Verwaltung und richtet sich nicht gegen diese", erklärte Touré. „Mit gezielten Fortbildungen möchte ich das Bewusstsein der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stärken und ihre Sensibilität für dieses Thema weiter erhöhen.“
Lücke bei bestehenden Gesetzen
Obwohl das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits Schutz vor Diskriminierung bieten, gelte der Schutz des AGG ausschließlich für die Privatwirtschaft, betonte die Ministerin. Es schütze etwa vor Diskriminierung bei der Anmietung von Wohnungen oder dem Abschluss von Arbeitsverträgen, jedoch nicht im öffentlichen Sektor. Touré hofft auf eine breite Unterstützung ihres Gesetzesvorschlags: „Das wäre ein starkes Signal für Schleswig-Holstein.“ Bisher existiert eine ähnliche Regelung lediglich in Berlin. Auch in Nordrhein-Westfalen ist ein entsprechendes Gesetz in Planung. Der Entwurf des neuen Gesetzes befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb des Sozialministeriums in Kiel. Sobald diese abgeschlossen ist, soll der Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt werden.
Das Sozialministerium verweist auf Erfahrungen mit dem Antidiskriminierungsgesetz, das regelmäßig Schadenersatz in Höhe von 300 bis 1.000 Euro festlegt. Nur bei besonders schweren Fällen von Diskriminierung würden höhere Entschädigungen gewährt. Das Ministerium erwartet jedoch keine große Zahl an Schadenersatzklagen, da in Berlin, wo ein ähnliches Gesetz bereits in Kraft ist, eine befürchtete Klagewelle ausgeblieben sei. Zwischen Januar und Dezember 2022 seien nur 17 Klagen eingegangen.