Massiver Gegenwind für Trump Bundesrichterin verlangt Beweise für Verbot von trans* Soldaten
Im Rechtsstreit um Einschränkungen und Verbote für trans* Militärangehörige hat ein US-Bundesgericht jetzt die Regierung zur Offenlegung von Beweisen verpflichtet. Richterin Ana Reyes ordnete am Montag an, dass die Regierung die Grundlagen ihrer Politik darlegen müsse. Zugleich bereitete sie den Weg für eine mögliche Sammelklage, die den Fall auf trans* Soldaten in den gesamten Streitkräften ausweiten könnte.
Regierung muss Beweise vorlegen
Die Anhörung im Verfahren Talbott gegen die Vereinigten Staaten fand kurzfristig online statt, nachdem ursprünglich ein Termin im Bundesgericht in Washington geplant war. Grund waren Prognosen über schwere Unwetter in der Hauptstadtregion. Reyes gab einem Antrag der Kläger teilweise statt, das Verfahren voranzutreiben. Einen Antrag der Regierung, das Verfahren während eines laufenden Berufungsverfahrens auszusetzen, wies sie zunächst zurück.
Nach der Anhörung verpflichtete die Richterin die Regierung, bis zum 30. April die maßgeblichen Verwaltungsunterlagen sowie interne Materialien und Beweise vorzulegen, auf denen die Einschränkungen beruhen. Zudem soll sie dieselben Dokumente einreichen, die bereits in einem ähnlichen Verfahren (Shilling gegen die Vereinigten Staaten) vor einem Bundesgericht im Bundesstaat Washington vorgelegt werden.
Mögliche landesweite Sammelklage
Parallel dazu setzte das Gericht einen Zeitplan fest, um zu klären, ob der Fall als Sammelklage weitergeführt wird. Die Parteien sollen bis zum 20. März einen Vorschlag einreichen, die Argumentation zur Zulassung als Sammelklage soll bis zum 12. Juni abgeschlossen sein. Geklagt haben trans* Militärangehörige und Bewerber. Sie sehen in der Politik der Regierung, die das „biologische Geschlecht“ als maßgeblich für den Militärdienst einschätzt und viele trans* Menschen ausschließt, einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Bereits zuvor hatte Reyes die Regelung per einstweiliger Verfügung landesweit gestoppt. Die Regierung legte dagegen Berufung beim zuständigen Berufungsgericht ein, das Verfahren ist noch anhängig.
Während der Anhörung verwies die Richterin zudem auf mögliche neue Entwicklungen. Sollte es inzwischen Entlassungen von trans* Soldaten gegeben haben, müsse die Regierung das Berufungsgericht darüber informieren. Zuvor hatte das Justizministerium erklärt, dass noch niemand auf Grundlage der Regelung aus dem Militär entlassen worden sei. Die Anwälte der Kläger werfen der Behörde vor, das Gericht in die Irre geführt zu haben.
Blick Richtung Supreme Court
Zugleich thematisierte die Bundesrichterin die Bedeutung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem vergangenen Jahr (Trump gegen CASA, Inc.). Diese wird so interpretiert, dass bundesweite gerichtliche Anordnungen eingeschränkt werden können, das Verbot von trans* Soldaten war laut den obersten Richtern zumindest vorerst rechtens. Kläger müssten deswegen nun möglicherweise als Sammelklage auftreten, um umfassenden Rechtsschutz zu erreichen. Ohne eine solche Sammelklage könnte das Gericht den Rechtsschutz auf die unmittelbar Beteiligten beschränken, deutete Reyes an.
Etappenerfolg für die queere Community
„Heute war ein bedeutender Fortschritt für transgeschlechtliche Militärangehörige, die das Verbot anfechten“, sagte Shannon Minter, juristischer Direktor des National Center for LGBTQ+ Rights und leitender Mitanwalt im Fall. „Richterin Reyes deutete an, dass sie grundsätzlich offen dafür ist, eine Sammelklage zuzulassen, die den notwendigen Schutz für transgeschlechtliche Soldaten und ihre Familien bieten könnte“, so Minter weiter. „Sie hat die Regierung außerdem angewiesen, erste Beweise vorzulegen, die das Verbot angeblich stützen. Trotz des Auftretens dieser Regierung ist die Frage, ob dieses Verbot bestehen bleibt, noch lange nicht entschieden.“