Urteilsspruch in Augsburg Gefängnisstrafen für Männergruppe, die auf schwules Paar einschlug
Im Prozess um eine gewalttätige Attacke auf ein schwules Paar hat das Landgericht Augsburg vier Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Männer im vergangenen März zwei Männer aus homophoben Motiven angegriffen und erheblich verletzt haben.
Urteil unter Strafforderungen
Die Strafen fallen teilweise deutlich niedriger aus als von der Anklage gefordert. Für den Hauptangeklagten Halid S. hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt. Ein fünfter Angeklagter, der nach Überzeugung des Gerichts nicht selbst zugeschlagen hatte, wurde freigesprochen. Auch in einem weiteren Punkt folgte das Gericht nicht der Forderung der Anklage. Gegen den 23-jährigen Halid S. wurde keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese Maßnahme kommt in Betracht, wenn nach Ansicht des Gerichts die Gefahr besteht, dass ein Täter nach Verbüßung seiner Strafe erneut schwere Straftaten begeht.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine solche Maßnahme für den Deutsch-Türken beantragt. Begründet wurde dies unter anderem mit seiner Vorstrafe: Halid S. war bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden und hatte dafür knapp fünf Jahre Jugendhaft verbüßt. Am Nikolaustag 2019 hatte er am Augsburger Königsplatz einen Familienvater mit einem Faustschlag getötet – ebenfalls nach einer zufälligen Begegnung.
Schwules Paar leidet bis heute
Die beiden Opfer der aktuellen Tat leiden nach eigenen Angaben bis heute unter den Folgen des Angriffs. Bei ihrer Aussage vor Gericht wirkten die Männer im Alter von 26 und 28 Jahren sichtbar belastet. „Ich bin froh, dass ich das überlebt habe“, sagte einer von ihnen im Zeugenstand. Die Schläge seien gezielt und mit großer Wucht erfolgt, auch Tritte seien mit Anlauf ausgeführt worden. „Die haben das nicht zum ersten Mal gemacht“, sagte der Zeuge.
Nach seinen Angaben erlitt er schwere Prellungen am Kopf und am gesamten Oberkörper. Zudem habe er bis heute mit starken Kopfschmerzen zu kämpfen und befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung. Bei der Verarbeitung habe ihm geholfen, „dass die Sache so ernst genommen wird“, sagte der Mann mit Blick darauf, dass die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des vermuteten homophoben Hintergrunds die Ermittlungen übernommen hatte.
„Scheißschwuchtel“ nicht homophob?
Die Angeklagten hatten die Tat bereits zu Beginn des Prozesses eingeräumt, ein schwulenfeindliches Motiv jedoch bestritten. Zeugenaussagen zufolge soll es schon vor der Auseinandersetzung zu provokativen und homophoben Äußerungen gekommen sein. Während des Angriffs seien zudem mehrere schwere Beleidigungen gefallen. Die Verteidigung argumentierte hingegen, Ausdrücke wie „Du Scheißschwuchtel“ seien nicht als gezielte Homophobie zu verstehen, sondern im „migrantisch-bildungsfernen Milieu“ gebräuchlich. Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht.
Nach Darstellung der Verteidiger hatten die Angeklagten am Tatabend gemeinsam eine Drei-Liter-Flasche Wodka getrunken und Kokain konsumiert. Zudem sei eines der späteren Opfer aggressiv auf die Gruppe zugelaufen und in diese hineingesprungen. Tatsächlich sei auf einem Überwachungsvideo zu sehen, dass der Mann mit viel Energie auf die Gruppe zugegangen sei, erklärte das Gericht. Eine Täter-Opfer-Umkehr dürfe daraus jedoch nicht abgeleitet werden, betonte der Vorsitzende Richter. Die anschließende Gewalt der Angeklagten sei massiv überzogen gewesen. Dass die beiden Männer nur Prellungen und Schürfwunden davongetragen hätten, sei letztlich Glück gewesen.
Haupttäter prahlt mit Taten
Während des Prozesses kamen zudem weitere Details über den Hauptangeklagten ans Licht. So soll Halid S. während seiner Jugendhaft in der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld mit seinen Taten und seiner körperlichen Stärke geprahlt haben. Laut Haftunterlagen habe er Mitgefangenen sogar gezeigt, wie man Menschen schwer verletzen oder ihnen Schmerzen zufügen könne. In der Rangordnung unter den Häftlingen habe er „ganz oben“ gestanden, viele hätten Angst vor ihm gehabt, zitierte der Vorsitzende Richter Michael Schneider aus den Unterlagen. Während der Aussagen der Opfer zeigte sich der 23-Jährige im Gerichtssaal unruhig, wippte mit den Knien und zog wiederholt die Augenbrauen hoch. Die Begründung des Urteils verfolgte er später ohne sichtbare Reaktion. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der vorsitzende Richter betonte: „Sie haben vorne und hinten nichts gelernt (…) Die Rückfallgeschwindigkeit ist exorbitant.“ Allerdings erklärte der Richter Schneider auch, er erkenne „keinen Hang zu Straftaten“ bei Halid S..