Direkt zum Inhalt
Historisches Urteil in Italien

Historisches Urteil in Italien Gericht in Triest erkennt Mutterschaft zweier Frauen an

ms - 06.02.2026 - 09:00 Uhr
Loading audio player...

Erstmals in Italien hat ein Gericht die Mutterschaft einer lesbischen, nicht leiblichen Mutter anerkannt, die vor der rechtlichen Anerkennung ihrer Kinder verstorben war. Das Tribunal von Triest gab damit einer sogenannten Statusklage statt, mit der das Kindschaftsverhältnis gegenüber einer bereits verstorbenen Person festgestellt werden sollte. 

Präzedenzfall in Italien 

Konkret ging es in dem Fall um Emanuela Murgia und Federica Fontana. Das lesbische Paar hatte im Ausland eine künstliche Befruchtungen durchführen lassen und bekam zwei Kinder. Die nicht leibliche Mutter, Federica Fontana, Professorin für griechische und römische Archäologie an der Universität Triest, war im Mai 2024 gestorben und konnte zu Lebzeiten ihre zwei Töchter nicht formell anerkennen lassen, da eine entsprechende Erklärung von den italienischen Behörden auf Grundlage der damaligen Rechtslage abgelehnt worden wäre. 

Ihre Witwe und leibliche Mutter der Kinder, Emanuela Murgia, klagte wenige Monate nach dem Tod ihrer Partnerin dagegen, um die heute acht und vier Jahre alten Mädchen rechtlich als Kinder beider Mütter anerkennen zu lassen. Die Richter in Triest stimmten der Klage nun zu – es ist damit der erste italienische Präzedenzfall, in dem in einer solchen Konstellation die rechtliche Elternschaft nach dem Tod der zweiten Mutter gerichtlich festgestellt wurde. Mit dem Urteil sind die beiden Mädchen nun vollumfänglich gesetzliche Erbinnen ihrer zweiten Mutter und haben Anspruch auf alle vorgesehenen sozial- und rentenrechtlichen Leistungen, einschließlich der Hinterbliebenenrente.

Anerkennung der Mutterschaft nach Krebstod

„Für mich war es eine Möglichkeit, etwas zu vollenden, das wir gemeinsam hätten tun wollen: ein großes Lebensanliegen angesichts eines so großen Verlustes“, so Murgia gegenüber der Zeitung Corriere della Sera. Ausschlaggebend sei ihre ältere Tochter gewesen: „Kurz nachdem Federica gestorben war, unterschrieb sie eine Zeichnung mit einem Doppelnamen, obwohl sie im Melderegister nur meinen trug. Für mich war das ein Schock. Ich habe es als eine Art gesehen, ihre Zugehörigkeit zu bekräftigen.“

Die beiden Frauen hatten sich vor rund 20 Jahren an der Universität Triest kennengelernt. Nach zehn Jahren Beziehung reisten sie nach Spanien, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. 2017 wurde die erste Tochter geboren, 2021 die zweite. Im Jahr 2022 erkrankte Fontana an Krebs. Rechtlich galt sie nach italienischem Recht bis zu dieser grundlegenden Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht als Elternteil.

Historisches Urteil für die Community

Begleitet wurde das Verfahren unentgeltlich von Anwälten der queeren, juristischen Organisation Rete Lenford. Einer der Anwälte, Manuel Girola, erklärte, das Gericht habe damit ein grundlegendes Prinzip bestätigt: Das Kindschaftsverhältnis könne auch gegenüber einem bereits verstorbenen Elternteil festgestellt werden, wenn der gemeinsame Fortpflanzungswille nachgewiesen sei. In einer Stellungnahme heißt es weiter: „Dies ist eine Entscheidung, die den Vorrang des Kindeswohls und das Recht der Minderjährigen auf affektive, identitäre und rechtliche Kontinuität bekräftigt und einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des Schutzes von Regenbogenfamilien darstellt.“

Und Rechtsanwältin Patrizia Fiore erklärte zudem: „Ein wichtiges Urteil, das einer durch einen äußerst schweren Verlust unterbrochenen Familiengeschichte rechtliche Würde zurückgibt.“ Die LGBTIQ+-Community in Italien feiert das Urteil als historisch, gerade auch in Anbetracht der fortwährenden Angriffe auf Regenbogenfamilien seitens der italienischen Regierung.

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Morde in Brasilien

Höchste Opferzahlen bei LGBTIQ+

Für Schwule und trans* Menschen bleibt Brasilien ein tödliches Pflaster mit hohen Mordraten. Weltweit die meisten trans* Personen werden dort ermordet
Homophobe Schmähungen

Neuer Vorfall im britischen Fußball

In England sorgen homophobe Beleidigungen bei einem Fußballspiel erneut für Schlagzeilen - einer von rund 1.400 gemeldeten Vorfälle der Saison.
Social-Media-Verbot

CDU-Plan für Deutschland

Die CDU will ein Social-Media-Verbot für alle Unter-16-Jährigen einführen. Dazu müssten die Daten aller Nutzer registriert werden.
Teilweise Kehrtwende

Behandlung queerer US-Jugendlicher

Zwei große US-Ärzteverbände sprechen sich jetzt gegen Operationen bei trans* Jugendlichen aus. Queere Verbände betonen einen Rückschritt für LGBTIQ+.
Kehrtwende im Fall Kaiser

Fehler der Staatsanwaltschaft?

Nach dem bisexuellen Schiedsrichter Pascal Kaiser wird nicht mehr gefahndet. Ein Fehler bei der Staatsanwaltschaft sorgte für den medialen Tumult.
Antidiskriminierungsberatung

Ende des Angebots in Brandenburg

Die seit 2009 existierende Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg wird geschlossen. Grund sind fehlende Gelder von der Bundesregierung.
Enthaltsamkeit unter Studenten

Schwule sind die große Ausnahme

Viele Studenten sind laut neuer Studie überraschend oft enthaltsam, mit einer Ausnahme: Niemand hat mehr und häufiger Sex als schwule Studenten.
Attacke auf Netflix

Kritik an „woken“ Inhalten

Republikaner im Senat haben bei einer Anhörung Netflix-Chef Ted Sarandos kritisiert, der Streamingdienst sei zu „woke“ und habe viele queere Inhalte.
Ehe? Nein Danke!

Tiefststand bei Eheschließungen

Neuer Tiefststand bei der Ehe für alle: Nur noch rund 8.800 homosexuelle Paare haben 2024 geheiratet, weniger als je zuvor in Deutschland.