Historisches Urteil in Italien Gericht in Triest erkennt Mutterschaft zweier Frauen an
Erstmals in Italien hat ein Gericht die Mutterschaft einer lesbischen, nicht leiblichen Mutter anerkannt, die vor der rechtlichen Anerkennung ihrer Kinder verstorben war. Das Tribunal von Triest gab damit einer sogenannten Statusklage statt, mit der das Kindschaftsverhältnis gegenüber einer bereits verstorbenen Person festgestellt werden sollte.
Präzedenzfall in Italien
Konkret ging es in dem Fall um Emanuela Murgia und Federica Fontana. Das lesbische Paar hatte im Ausland eine künstliche Befruchtungen durchführen lassen und bekam zwei Kinder. Die nicht leibliche Mutter, Federica Fontana, Professorin für griechische und römische Archäologie an der Universität Triest, war im Mai 2024 gestorben und konnte zu Lebzeiten ihre zwei Töchter nicht formell anerkennen lassen, da eine entsprechende Erklärung von den italienischen Behörden auf Grundlage der damaligen Rechtslage abgelehnt worden wäre.
Ihre Witwe und leibliche Mutter der Kinder, Emanuela Murgia, klagte wenige Monate nach dem Tod ihrer Partnerin dagegen, um die heute acht und vier Jahre alten Mädchen rechtlich als Kinder beider Mütter anerkennen zu lassen. Die Richter in Triest stimmten der Klage nun zu – es ist damit der erste italienische Präzedenzfall, in dem in einer solchen Konstellation die rechtliche Elternschaft nach dem Tod der zweiten Mutter gerichtlich festgestellt wurde. Mit dem Urteil sind die beiden Mädchen nun vollumfänglich gesetzliche Erbinnen ihrer zweiten Mutter und haben Anspruch auf alle vorgesehenen sozial- und rentenrechtlichen Leistungen, einschließlich der Hinterbliebenenrente.
Anerkennung der Mutterschaft nach Krebstod
„Für mich war es eine Möglichkeit, etwas zu vollenden, das wir gemeinsam hätten tun wollen: ein großes Lebensanliegen angesichts eines so großen Verlustes“, so Murgia gegenüber der Zeitung Corriere della Sera. Ausschlaggebend sei ihre ältere Tochter gewesen: „Kurz nachdem Federica gestorben war, unterschrieb sie eine Zeichnung mit einem Doppelnamen, obwohl sie im Melderegister nur meinen trug. Für mich war das ein Schock. Ich habe es als eine Art gesehen, ihre Zugehörigkeit zu bekräftigen.“
Die beiden Frauen hatten sich vor rund 20 Jahren an der Universität Triest kennengelernt. Nach zehn Jahren Beziehung reisten sie nach Spanien, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. 2017 wurde die erste Tochter geboren, 2021 die zweite. Im Jahr 2022 erkrankte Fontana an Krebs. Rechtlich galt sie nach italienischem Recht bis zu dieser grundlegenden Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht als Elternteil.
Historisches Urteil für die Community
Begleitet wurde das Verfahren unentgeltlich von Anwälten der queeren, juristischen Organisation Rete Lenford. Einer der Anwälte, Manuel Girola, erklärte, das Gericht habe damit ein grundlegendes Prinzip bestätigt: Das Kindschaftsverhältnis könne auch gegenüber einem bereits verstorbenen Elternteil festgestellt werden, wenn der gemeinsame Fortpflanzungswille nachgewiesen sei. In einer Stellungnahme heißt es weiter: „Dies ist eine Entscheidung, die den Vorrang des Kindeswohls und das Recht der Minderjährigen auf affektive, identitäre und rechtliche Kontinuität bekräftigt und einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des Schutzes von Regenbogenfamilien darstellt.“
Und Rechtsanwältin Patrizia Fiore erklärte zudem: „Ein wichtiges Urteil, das einer durch einen äußerst schweren Verlust unterbrochenen Familiengeschichte rechtliche Würde zurückgibt.“ Die LGBTIQ+-Community in Italien feiert das Urteil als historisch, gerade auch in Anbetracht der fortwährenden Angriffe auf Regenbogenfamilien seitens der italienischen Regierung.