Queere Kinder und Jugendliche UN fordert freien Zugang zur Justiz für LGBTIQ+-Minderjährige
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes berät derzeit in Genf über Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Kinderrechten. Im Mittelpunkt der Sitzungen bis Ende dieser Woche steht neben der Prüfung der regelmäßigen Staatenberichte die Fertigstellung des Entwurfs des sogenannten Allgemeinen Kommentars Nr. 27 – das Dokument befasst sich mit dem Recht von Minderjährigen auf Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsmitteln und soll insbesondere die Rechte von queeren Kindern und Jugendlichen stärken.
Besserer Zugang zur Justiz
Der Allgemeine Kommentar ist rechtlich nicht bindend, soll jedoch als zentrale Orientierungshilfe für Staaten, Gerichte und Verwaltungen dienen. Ziel ist es, zu präzisieren, wie Kinder- und Jugendrechte praktisch umgesetzt werden müssen, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt.
Der Entwurf entsteht im Rahmen der 100. Sitzung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, die als symbolischer und politischer Meilenstein des internationalen Engagements für den Schutz von Kindern gilt. Ausgangspunkt des Dokuments ist die Feststellung, dass Rechte ohne tatsächlichen Zugang zur Justiz wirkungslos bleiben. Der Ausschuss stellt klar, dass sich dieser Zugang nicht auf die formale Möglichkeit beschränkt, ein Gericht anzurufen.
Stärkung von queeren Kinderrechten
Vielmehr seien verständliche Verfahren, altersgerechte rechtliche Unterstützung, psychologische Begleitung, Schutz vor Repressalien sowie wirksame Rechtsmittel erforderlich. Dazu zählen unter anderem Entschädigungen und Schutzmaßnahmen. Justizsysteme müssten kindgerecht ausgestaltet sein und Alter, Reife sowie besondere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigen, damit Rechte auf Gesundheit, Bildung, Schutz und Beteiligung tatsächlich umgesetzt werden.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Ausschuss Kindern und Jugendlichen, die mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind. Dazu zählen vor allem LGBTIQ+-Minderjährige. Der Entwurf weist darauf hin, dass Homophobie, Transfeindlichkeit und Geschlechterstereotype dazu führen können, dass Beschwerden weniger ernst genommen werden, Verfahren feindselig verlaufen oder institutionelle Hürden den Zugang zur Justiz erschweren.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Ausschuss die Verpflichtung der Staaten, einen diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz sicherzustellen, auch wenn Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung sowie geschlechtlicher Identität oder geschlechtlichem Ausdruck stehen.
Teilnahme von Jugendlichen am Verfahren
Der Erarbeitungsprozess des Allgemeinen Kommentars befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Im Jahr 2024 hatte der Ausschuss eine erste offizielle Entwurfsfassung veröffentlicht und damit eine inhaltliche Debatte eröffnet. In den Jahren 2024 und 2025 folgte eine weltweite Konsultation, an der sich Staaten, Nichtregierungsorganisationen, Fachleute und Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligten.
Ein zentrales Element des Verfahrens war die direkte Einbeziehung von Minderjährigen. Tausende Kinder und Jugendliche nahmen an den Konsultationen teil, entsprechend dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Beteiligungsprinzip. Während der laufenden Sitzung im Januar 2026 wertet der Ausschuss die eingegangenen Beiträge nun aus und arbeitet an der abschließenden Überarbeitung des Textes. Die endgültige Verabschiedung des Allgemeinen Kommentars Nr. 27 ist im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen.
Hohe Erwartungen der UN
Auch wenn das Dokument keine neuen rechtlich verbindlichen Verpflichtungen schafft, erwarten die Vereinten Nationen konkrete Auswirkungen auf politische Maßnahmen und Reformen, etwa in den Bereichen Jugendstrafrecht, Bildung, Familie, Asyl und Schutz vor Gewalt. Für LGBTIQ+-Minderjährige unterstreicht der Entwurf einen zentralen Grundsatz: Kein Kind darf aufgrund seiner Identität oder seiner sexuellen Orientierung vom Zugang zur Justiz ausgeschlossen werden.