Mehr Schutz in Rheinland-Pfalz Klare Absage an Diskriminierung in Behörden
Wenige Tage nach der Fortführung des Landesaktionsplans „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ hat der Landtag von Rheinland-Pfalz nun ein neues Landesgesetz beschlossen, das Menschen besser vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schützen soll. Das „Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt“ (LGCDV) regelt unter anderem Beschwerde- und Rechtswege für Betroffene und sieht auch mögliche Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz vor. Zunächst gilt das Gesetz ausschließlich für Behörden auf Landesebene, nicht jedoch für Kommunen.
Diskriminierung in Behörden
Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen, etwa aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts – einschließlich der geschlechtlichen Identität –, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird Betroffenen eine Frist von einem Jahr eingeräumt. Das Gesetz wurde im Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. CDU und AfD stimmten dagegen.
Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Pia Schellhammer, erklärte: „Dieses Gesetz schließt eine Schutzlücke.“ Dies sei besonders wichtig in einer Zeit, in der die Abwertung bestimmter Gruppen zunehmend gesellschaftsfähig werde. Auch Familienministerin Katharina Binz (Grüne) hob die Bedeutung der Neuregelung hervor. „Diskriminierung darf nicht hingenommen werden, wo staatliche Macht besonders intensiv wirkt – in Schulen, Behörden, Verwaltungen oder bei der Polizei“, sagte sie.Die FDP-Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer betonte, dass eine spätere Evaluierung vorgesehen sei. Dabei solle geprüft werden, ob das Gesetz den Schutz vor Diskriminierung tatsächlich verbessere und ob der Verwaltungsaufwand verhältnismäßig sei.
Lob aus Berlin
Positive Reaktionen kamen auch aus Berlin. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, erklärte, bislang habe lediglich Berlin über ein vergleichbares Landesgesetz verfügt. „Rheinland-Pfalz wird damit zum Wegbereiter.“ Deutschland habe sich verpflichtet, europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz vollständig umzusetzen, was ohne entsprechende Landesgesetze nicht möglich sei. Zudem wies Ataman darauf hin, dass zahlreiche Bereiche wie Bildung oder Polizei in die alleinige Zuständigkeit der Länder fielen. Sie hoffe daher, dass weitere Bundesländer dem Beispiel von Rheinland-Pfalz zeitnah folgen würden.
Kritik von CDU und AfD
Deutliche Kritik kam aus der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Joachim Paul sprach im Mainzer Landtag von einem „Misstrauens- und Verdächtigungsgesetz“. Hinter dem Gesetz vermutete Paul einen „politischen Kontrollzwang“. Auch die CDU äußerte Bedenken. Der Abgeordnete Jens Münster warnte vor Rechtsunsicherheiten für Verwaltungen, zusätzlichen Haftungsrisiken sowie wachsender Bürokratie. Zudem verwies er auf kritische Einschätzungen des Landkreistags sowie von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Verbandsgemeinden, auch wenn diese derzeit noch nicht vom Gesetz erfasst seien.