Forderung der Linksfraktion Bundesregierung soll queere Opfer der Nationalsozialisten anerkennen
Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung die Anerkennung nicht „nur“ der homosexuellen Opfer der Verfolgung durch die Nationalsozialisten ab 1933, sondern aller queeren Opfer aus jener Zeit. Heute Abend wird im Bundestag über die „vergessenen queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ auf Antrag der Linksfraktion debattiert, bevor das Vorhaben dann dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden wird.
Anerkennung queerer Opfer
Konkret müsse der Bundestag anerkennen, dass „den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten: „Die queeren Opfer anzuerkennen und bei den Betroffenen um Verzeihung zu bitten, ist über 80 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Schreckens ein symbolischer Akt. Es sind keine noch lebenden Opfer bekannt. Aber für die Hinterbliebenen und Angehörigen wäre dies ein Zeichen der Einsicht des Gesetzgebers, dass hier Unrecht geschah.“
Zudem sei es Aufgabe der Bundesregierung, jene queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“ zu lassen. Die bisher einmalige Gedenkstunde für queere Opfer im Bundestag 2023 reiche da nicht aus. Die Partei betonte dabei die besondere Verantwortung der Bundesregierung, deswegen auch heutzutage entschlossen gegen Vorurteile, Diskriminierung und Hassgewalt vorzugehen und den grundsätzlichen Schutz von queeren Flüchtlingen anzuerkennen.
Forderung nach neuem Sexualinstitut
Außerdem soll die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung der Berliner Einrichtung von Magnus Hirschfeld durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, so die Linksfraktion.
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung Forschungsaufträge vergeben, damit „in Zukunft im Rahmen historischer Forschung, der politischen und geschichtlichen Bildung und der öffentlichen Debatte die Breite der Verfolgungsgeschichte betrachtet wird. Queere Menschen sollten mit all ihrer Vielschichtigkeit verstanden und gewürdigt werden.“
Die Nationalsozialisten verschärften ab 1933 den bereits existierenden Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen unter Männern verbot. Bereits Vermutungen oder Denunziationen reichten in der Folge oftmals aus, um einen Schwulen zu verurteilen. Rund 100.000 homosexuelle Männer wurden während des dritten Reichs verfolgt, über 50.000 davon bis Kriegsende 1945 verurteilt, viele von ihnen starben in Konzentrationslagern. Der Paragraph 175 wurde erst im Jahr 1994 endgültig abgeschafft, zuvor waren weitere 50.000 Schwule in der Nachkriegszeit wegen gleichgeschlechtlichem Sex verurteilt worden.