Staatsanwaltschaft ermittelt Bünde: Mann führte sexuelle Handlungen an Leichen aus
Ein 39-jähriger Mann aus Hiddenhausen steht im Mittelpunkt von Ermittlungen um schwerwiegende Vorwürfe. Ihm wird zur Last gelegt, in einem Krankenhaus im nordrhein-westfälischen Bünde sexuelle Handlungen an zwei Leichen – einer verstorbenen Frau und einem verstorbenen Mann – vorgenommen zu haben. Die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft Bielefeld führen das Verfahren mit hoher Priorität weiter.
Ermittlungsdetails in Bünde
Die beschuldigte Person war in dem Krankenhaus bis Juni 2025 als Hilfskraft tätig, speziell im Bereich der Reinigung. Dazu gehörten auch Tätigkeiten in der Prosektur, wo Verstorbene bis zur weiteren Versorgung zwischengelagert werden. Laut Angaben der Behörden schöpften Einsatzkräfte Verdacht, nachdem sie bei zwei Fällen – Mitte Juni und Ende Dezember des vergangenen Jahres – auffällige Auffindsituationen und Spuren festgestellt hatten, die auf sexuelle Handlungen an den Leichnamen hindeuteten. Am Mittwoch durchsuchten Ermittler die Privatwohnung des Verdächtigen. Dabei wurden Datenträger und weitere Spurenmaterialien gesichert, darunter auch eine Speichelprobe für einen DNA-Abgleich. Die Datenträger und Spuren werden derzeit noch ausgewertet.
Strafrechtlicher Rahmen und aktuelle Stimmen
Eine Sprecherin der Polizei bestätigte, dass in beiden Fällen wegen „Störung der Totenruhe“ ermittelt werde, ein Straftatbestand nach Paragraf 168 des Strafgesetzbuches. Wer Leichname entwürdigt oder respektlos behandelt, muss mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Kriminologinnen und forensische Sachverständige betonen, dass solche Fälle in Deutschland äußerst selten dokumentiert sind.
Delikte wie die Störung der Totenruhe werfen für Hinterbliebene starke emotionale Belastungen auf. Neben strafrechtlichen Konsequenzen spielen psychologische Aspekte besonders im Umgang mit den Familien der Opfer eine gewichtige Rolle. Die Leitung des betreffenden Krankenhauses arbeitet eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen und prüft eigene Kontrollmechanismen. Bundesweit werden Kliniken infolge solcher Fälle verstärkt dazu aufgefordert, Sicherheitsstandards und Zugangsregelungen in sensiblen Bereichen zu überprüfen.
Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium. Eine Anklage steht noch aus, da die Untersuchungen von Datenträgern und DNA-Spuren andauern.