Vergleich sorgt für Empörung Texas-Richter verbietet Drag-Performance an Uni-Campus
Ein US-Bundesrichter in Texas hat mit einem brisanten Urteil erneut für landesweite Schlagzeilen gesorgt: Matthew J. Kacsmaryk stellte Drag-Performances auf eine Stufe mit Blackface und erlaubte der West Texas A&M University, eine von Studierenden geplante Drag-Show auf dem Campus zu verbieten. Damit löste er scharfe Proteste von queeren Organisationen, Kulturschaffenden und im juristischen Umfeld aus.
Vergleich sorgt für Empörung
Richter Kacsmaryk, der eine Vorgeschichte konservativer Urteile vorweist, schloss sich mit seiner Begründung der Argumentation des Universitätspräsidenten Walter Wendler an. Dieser hatte in einer E-Mail an die Hochschulgemeinde Drag als würdelose Darstellung bezeichnet, die Weiblichkeit ins Lächerliche ziehe – und zugleich einen Vergleich mit der rassistischen Blackface-Tradition gezogen. Kacsmaryk urteilte, dass Drag in diesem Fall nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei und die Universität ihre Werte schützen dürfe, da der Veranstaltungsort kein öffentlicher Forum sei.
Der Richter argumentierte weiter, dass die geplante Show keinen erkennbaren sozialkritischen Gehalt habe und eher Schockeffekt als künstlerischen Ausdruck im Sinn gehabt hätte. Laut ihm hätten die Organisatorinnen explizit keine eindeutige Botschaft vermitteln wollen, wodurch Drag nicht als geschützte Ausdrucksform zu qualifizieren sei.
Politische Linie und Konsequenzen
Das Urteil ist eingebettet in eine Serie umstrittener Entscheidungen von Richter Kacsmaryk, der bereits durch Urteile gegen Abtreibungsrechte und Schutzmaßnahmen für trans* Personen aufgefallen ist. Die aktuelle Entscheidung steht im Widerspruch zu mehreren anderen US-Gerichten, die Drag-Shows explizit als geschützte Rede anerkennen. Rechte Kreise in mehreren Bundesstaaten versuchen seit Monaten, öffentliche Drag-Veranstaltungen einzuschränken, indem sie diese fälschlich mit sexualisiertem Inhalt gleichsetzen oder sie pauschal diskriminieren.