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Klage gegen Erzbistum Köln
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Klage gegen Erzbistum Köln Schmerzensgeldforderung von über einer Million Euro

ms - 12.12.2025 - 08:30 Uhr
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Ein 70-jähriger Mann aus dem Westerwald hat eine Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro gegen das Erzbistum Köln eingereicht. Der Kläger, der zu seinem eigenen Schutz den Namen „Hardy“ nutzt, wirft einem Priester sexuellen Missbrauch vor, dem er sich seit seiner Kindheit ausgesetzt sah. Zudem soll der Priester ihn weiteren Geistlichen zum Missbrauch überlassen haben.

Jahrelanger Missbrauch im Beichtstuhl

Laut den Anwälten des Mannes wurde in dieser Woche beim Landgericht Köln eine Klage eingereicht, die neben dem Schmerzensgeld auch Schadenersatz in Höhe von rund 80.000 Euro fordert. Der Kläger gibt an, erstmals im Alter von sieben Jahren von einem Priester in einer Stadt im Bergischen Land missbraucht worden zu sein. Der Missbrauch soll sich auch im Beichtstuhl der Kirche ereignet haben. Zudem habe der Priester den Mann später anderen Geistlichen gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt.

Der heute 70-Jährige erklärt, aufgrund der traumatischen Erlebnisse schwere psychische und körperliche Folgeschäden erlitten zu haben, weswegen er heute auf einen Rollstuhl angewiesen ist. In der 54 Seiten umfassenden Klageschrift, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, werden die mutmaßlichen Taten detailliert beschrieben.

Andere Betroffene ermutigen 

In einer Stellungnahme, die von seinen Anwälten vorgelesen wurde, erklärte der Kläger: „Mit meiner Klage möchte ich auch andere Betroffene ermutigen, sich zu äußern und den Mut zu finden, zu sagen, dass sie wie ich Opfer der Täterorganisation geworden sind. Ich bin, war und werde nicht der Einzige sein, dem dieses Martyrium widerfahren ist.“ Auf Anfrage teilte das Erzbistum Köln mit, dass der Fall bekannt sei und von den zuständigen Stellen sorgfältig behandelt werde. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern. Die Klage ist bei uns bisher nicht eingegangen“, hieß es in einer Stellungnahme. Der Kläger hatte bereits eine freiwillige Entschädigungszahlung in Höhe von 60.000 Euro vom Erzbistum Köln erhalten.

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