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Landtag: Daniel Born stimmt erneut bei AfD-Nominierung ab

Nach Hakenkreuz-Skandal Landtag: Daniel Born stimmt erneut bei AfD-Nominierung ab

mr - 14.11.2025 - 19:30 Uhr
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Der Landtag von Baden-Württemberg erlebte am Donnerstag einen besonderen Moment: Der parteilose Abgeordnete Daniel Born durfte nach dem Eklat vor vier Monaten erneut über die Wahl von AfD-Vertreterinnen und -Vertretern abstimmen. Nach dem Hakenkreuzskandal im Sommer zeigte er sich dabei gelassen ― und die AfD blitzte erneut mit ihren Kandidaturen ab.

 

Nach Hakenkreuz-Skandal – Borns Weg nach dem Eklat

Im Juli sorgte ein Vorfall bundesweit für Aufsehen: Daniel Born, damals noch Landtagsvizepräsident und SPD-Abgeordneter, hatte bei einer geheimen Wahl als Zeichen des Protests gegen die AfD ein Hakenkreuz auf den Stimmzettel gemalt. Diese Aktion löste nicht nur Empörung, sondern auch eine intensive Debatte über politische Symbole und den Umgang mit rechtspopulistischen Parteien aus. Born übernahm Verantwortung, entschuldigte sich öffentlich für seinen „schwerwiegenden Fehler“ und zog Konsequenzen: Seine politischen Ämter und die Kandidatur für eine erneute Wahl legte er nieder, die SPD-Fraktion verließ er – doch als unabhängiger Abgeordneter blieb er dem Landtag erhalten.

Am Donnerstag dann das Déjà-vu: Wieder mussten die Abgeordneten über die Nominierung von AfD-Mitgliedern zum Oberrheinrat entscheiden. Diesmal wirkte Born gefasst und zeigte sich mit Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) gut gelaunt an der Urne ― ein deutlicher Kontrast zur Wut des vergangenen Sommers.

 

AfD bleibt außen vor – Hintergründe der Wahl

Die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag musste gleich mehrfach eine Niederlage einstecken. Zum elften Mal fanden ihre Kandidierenden für den Oberrheinrat keine Mehrheit. Ebenso scheiterte sie bei der Besetzung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung. Diese Gremien sind für die demokratische Willensbildung relevant und spiegeln die Kräfteverhältnisse im Landtag wider. Die Landeszentrale für politische Bildung, als unabhängige Institution etabliert, sieht die Zuteilung von zwei Sitzen für die AfD-Fraktion zwar vor, allerdings sind ihre Kandidatinnen und Kandidaten bislang nie gewählt worden. Allein in der laufenden Legislaturperiode scheiterte die AfD schon 15-mal mit ihren Vorschlägen und zog deshalb bereits vor den Verfassungsgerichtshof des Landes – ohne Erfolg.

Auch bundesweit zeigen sich vergleichbare Entwicklungen: Immer wieder klagen AfD-Fraktionen in anderen Bundesländern, etwa in Sachsen-Anhalt oder Berlin, über die Nichtberücksichtigung ihrer Vorschläge für zentrale parlamentarische Posten. Die übrigen Parteien begründen diese Ablehnung regelmäßig mit Zweifeln an der demokratischen Zuverlässigkeit vieler AfD-Mitglieder und dem Schutz der pluralen Demokratie. Der Oberrheinrat, in dem Delegierte aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz grenzüberschreitende Politik koordinieren, bleibt vorerst weiter ohne AfD-Beteiligung. In die Diskussion mischen sich weiterhin Stimmen aus der Zivilgesellschaft: Etliche Organisationen, etwa der Lesben- und Schwulenverband, mahnen, dass persönliche Proteste zwar Ausdruck gesellschaftlicher Frustration sein können, jedoch demokratische Werte und Zeichen strikt voneinander zu trennen seien.

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