Meilenstein in Litauen Erstmals volle juristische Anerkennung eines homosexuellen Paares
Die Regierung in Litauen weigert sich bis heute vehement, schwule und lesbische Paare rechtlich anzuerkennen. Bereits im April dieses Jahres entschied das Verfassungsgericht, dass das Land ein neues Partnerschaftsgesetz vorlegen muss, da das bestehende Verbot von homosexuellen Paaren verfassungswidrig und eine Verletzung von Menschenrechten ist. Seit 1992 wird die Ehe in der Verfassung als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Geschehen ist seitdem wenig, nun hat ein gleichgeschlechtliches Paar erstmals vor Gericht gewonnen.
Durchbruch im Kampf um Rechte
Das Bezirksgericht in der Hauptstadt Vilnius hat die betreffenden Behörden explizit angewiesen, eine lesbische Lebensgemeinschaft als Partnerschaft anzuerkennen und dies offiziell in allen Dokumenten auch zu registrieren. Unterstützt wurde das klagende Paar dabei von der LGBTIQ+-Organisation Tolerant Youth Association (TJA). Die Community feiert das Urteil als Durchbruch im Kampf um gleiche Rechte und hofft nun, dass endlich auch Bewegung in den parlamentarischen Prozess kommen könnte.
Nach der Urteilsverkündigung übte TJA scharfe Kritik an der Politik des Landes, das bis heute wichtige Entscheidungen unnötig verzögere und sich weigere, in diesem Fall endlich Verantwortung zu übernehmen. Nachdem nun ein Paar tatsächlich erstmals seine Partnerschaft formal absichern kann, muss die Politik endlich handeln, so TJA weiter. Das Urteil ebene den Weg für Dutzende ähnlicher Fälle, aktuell gebe es rund zwanzig weitere homosexuelle Paare, die ihr Recht derzeit vor Gerichten einklagen.
Neuer Gesetzentwurf im Herbst
Artūras Rudomanskis, Vorsitzender (TJA), betonte zudem: „Das Urteil ist ein Meilenstein, lässt aber andere gleichgeschlechtliche Paare in rechtlicher Unsicherheit zurück. Wir freuen uns, dass mehr Menschen gleichberechtigt sein werden, aber es liegt noch ein langer Weg vor uns. Damit die Menschen wirklich glücklich sind und sich gleichberechtigt fühlen, brauchen wir ein funktionierendes, auf Gesetzen basierendes System, damit wir nicht vor Gericht gehen müssen.“
Und der Anwalt der zwei lesbischen Frauen, Aivaras Žilvinskas, ergänzte: „Zum ersten Mal in der Geschichte wird der Familienstatus anerkannt. Alle Gesetze und Vorschriften, die sich auf Menschen als Mitglieder einer Familie beziehen – wirtschaftliche und soziale Vorteile, Zulagen, Unterstützung – gelten automatisch jetzt auch für diese Paare.“
Justizminister Rimantas Mockus erklärte nach dem jüngsten Urteil, dass die Gesetzgeber nun im Herbst dieses Jahres mit der Debatte über einen neuen Partnerschaftsgesetzentwurf beginnen wollen, der derzeit vom Ministerium ausgearbeitet wird – mehrere Initiativen zuvor waren bisher stets gescheitert. Nun allerdings ist ein Handeln juristisch zwingend erforderlich.