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Sichere Herkunftsstaaten Änderungen im Bereich Asyl geplant – Kritik von queeren Vereinen

Von ms - 11.07.2025 - 10:00 Uhr
Asyl und sichere Herkunftsstaaten
Foto: IMAGO / Political-Moments
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Wie bereits Anfang Juni angekündigt, sollen die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden – dazu hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jetzt einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Regierung mittels Rechtsverordnung ohne bisherige Zustimmung des Bundesrats Länder eigenständig als sicher einstufen kann. Bisher scheiterte ein solches Ansinnen oftmals an den Stimmen der Grünen und der Linken im Bundesrat. 

Staatliche Handlungsfähigkeit 

Dobrindt betonte, dass die angedachten Neuregelungen wichtig für die „wirksame Begrenzung der illegalen Migration“ seien. Die bisherige „Blockade-Politik“ der Grünen bei der Einstufung sicherer Herkunftsländer müsse „ein Ende haben.“ Das neue Gesetz sei dabei ein „Ideologierückabwicklungsprozess mit dem klaren Signal: Staatliche Handlungsfähigkeit schlägt politische Ideologie.“ 

Die neuen Regelungen würden so zu „beschleunigten Asyl- und Asylgerichtsverfahren“ führen. „Wer nicht bleiben kann, der braucht erst gar nicht zu kommen. Damit reduzieren wir Pull-Effekte“, so der CSU-Minister weiter. Zustimmung zum Vorhaben kommt auch von der SPD – der innenpolitische SPD-Sprecher Sebastian Fiedler betonte: „Die Verfahren sollen beschleunigt werden, im Übrigen auch im Sinne der Menschen selbst.“ 

Einzelfallprüfung bleibt bestehen

Wenn Länder als sichere Herkunftsstaaten definiert werden, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Regel Asylanträge von Menschen aus jenen Ländern als unbegründet ab. Allerdings bleibt auch mit dem neuen Ansinnen von Dobrindt die Einzelfallentscheidung bestehen. Das Recht auf eine individuelle Prüfung eines Asyl- oder Schutzgesuchs bleibt unberührt, beispielsweise wenn Personen aufgrund ihrer Homosexualität in ihrer Heimat bedroht werden. Diese nach wie vor bestehende Möglichkeit betonte auch Fiedler in der Debatte im Bundestag.  

Neben den Änderungen bei der Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten plant Bundesinnenminister Dobrindt auch die Rückabwicklung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes, das erst im letzten Jahr von der Ampel-Regierung eingeführt worden war. Dabei wurde die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams verlängert und den Betroffenen ein Rechtsbeistand und eine Klagemöglichkeit auf Kosten der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Dobrindt bezeichnete das Gesetz als ein „Rückführungsverhinderungsgesetz“. Auch die Justizministerkonferenz hatte sich zuletzt für eine Streichung dieses Anspruchs ausgesprochen.  

Kritik an den neuen Plänen 

Als erste Länder sollen Algerien, Indien, Marokko und Tunesien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Kritik daran kam bereits mehrfach von Asyl-Vereinen wie ProAsyl, den Grünen und Linken sowie auch von queeren Organisationen wie dem Verband Queere Vielfalt (LSVD+). Alva Träbert aus dem Bundesvorstand dazu: „In den drei Maghrebstaaten sind LSBTIQ* der Gefahr von mehrjährigen Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und massiver Gewalt durch die Gesellschaft ausgesetzt. Länder per Rechtsverordnung als ´sichere Herkunftsstaaten´ zu erklären, blendet nicht nur die Lebensrealität und Verfolgungserfahrungen zahlloser (queerer) Geflüchteter aus, es ist auch zutiefst undemokratisch (…) Die geplante beschleunigte Bestimmung per Verordnung ist inakzeptabel!“

Die dadurch beschleunigten Asylverfahren mit einer verkürzten Klagefrist bei einem negativen Asylbescheid seien besonders für queere Menschen problematisch, so Träbert weiter: „Dies trifft gerade auch LSBTIQ* Geflüchtete, da sie sich oft bei der Anhörung aus begründeter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen.“ Sollten die gesetzlichen Änderungen wie geplant trotzdem beschlossen werden, fordert der LSVD+, dass queere Antragsteller „aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität“ von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden. 

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