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Forderungen an das BAMF

Forderungen an das BAMF Lehnt die Behörde für Migration immer öfter queere Menschen ab?

ms - 27.11.2024 - 16:20 Uhr
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Die LeTra Lesbenberatung und das Schwule Kommunikations- und Beratungszentrum Sub erheben jetzt schwere Vorwürfe gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, sowie gegen das Verwaltungsgericht in München. Nach Einschätzung der beiden Vereine werden Asylanträge von queeren Flüchtlingen immer öfter abgelehnt – im schlimmsten Fall droht jenen Menschen dann die Todesstrafe in ihrer Heimat. 

Dringliche Lage in Uganda 

Bei der heutigen Pressekonferenz versuchten Vertreter beider Organisationen so auch mit eindringlichen Appellen, Behörden, Gerichte und die Zivilbevölkerung davon zu überzeugen, die Abschiebung von LGBTI*-Flüchtlingen aus Uganda zu verhindern – seit 2023 gibt es im ostafrikanischen Binnenland die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen

Dazu kommt: „Religiöse, politische Autoritäten sowie Medien schüren Hass und Vorurteile gegenüber queeren Menschen, was zu einer Zunahme von Gewalt und Diskriminierung geführt hat. Viele sind gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen“, so Sub-Pressereferent Conrad Breyer. Wie dringlich die Lage dabei sei, verdeutlichten die Statistiken: LeTRa betreute vor der Einführung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes in Uganda binnen eines Jahres 208 Flüchtlinge. Inzwischen ist die Zahl auf 595 angestiegen. Ähnlich beim Sub – hier war ein Anstieg von 199 auf 289 Personen zu verzeichnen. 

Frage der Glaubwürdigkeit 

„Wir beobachten, dass queere Personen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Verwaltungsgericht immer häufiger abgelehnt werden, weil ihnen nicht geglaubt wird, dass sie lesbisch, schwul, trans oder queer sind“, so Annina von der Flüchtlingsberatungsstelle im Sub. Die Anerkennungsquote in Asylverfahren liege so bei unter zehn Prozent.

Das Problem sei dabei die Art und Weise, wie die Behörden bei der Befragung vorgingen. So arbeiteten diese laut den zwei Verbänden im Wesentlichen mit einem Fragebogen, dessen Hauptteil darauf abziele, herauszufinden, ob der Antragsteller einen „inneren Konflikt“ erlebt habe, als dieser sein Coming-Out hatte. Als glaubwürdig gelte demnach nur, wer einen solchen Konflikt formulieren könne. 

Traumata und Gefühle

„Dazu sind aber viele einfach nicht in der Lage“, betont Julia Serdarov von der Anlaufstelle für Flüchtlinge bei LeTRa. Auch hierzulande falle es schließlich vielen Menschen nicht immer leicht, reflektiert über ihre Gefühle zu sprechen. Flüchtlinge aus einem anderen Kulturkreis würden sich damit ungleich schwerer tun, plötzlich offen vor völlig unbekannten Beamten und Richtern darüber  sprechen zu müssen. 

„Dafür müssten sie, was die eigene sexuelle Orientierung oder Gender-Identität angeht, schon sehr empowert sein“, hält Serdarov weiter fest. Das Gegenteil entspreche der Realität, jeder dritte Flüchtling, der von Sub betreut werde, sei suizidgefährdet. Dazu kommen sprachliche Verständigungsprobleme, selbst beim Einsatz von Dolmetschern, sowie außerdem oftmals zudem schwere Traumata. Die „Ignoranz deutscher Behörden“ treffe jene Menschen dann besonders hart. Sub und  LeTRa haben dazu mehrere Fälle detailliert dokumentiert.

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