Grundgesetz-Änderung Erneute Forderung nach Grundgesetzergänzung - mit Unterstützung des katholischen Laienverbandes
Verzweiflungstat oder schlicht schlechtes Timing? Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich am Wochenende für die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3.3 ausgesprochen. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, freute sich über den Beschluss. Mehr als ein nett gemeinter symbolischer Akt ist das Vorgehen der Dachorganisation von rund zwanzig Millionen katholischen Laien allerdings erstmal nicht – die geplante Grundgesetzerweiterung um die „sexuelle Identität“ als besonders schützenswerte Gruppe von Menschen ist spätestens mit dem Ende der Ampel-Regierung erneut gescheitert.
Lehmann appelliert an Bundestag
Lehmann betonte trotzdem: „Viele engagierte Menschen in der katholischen Kirche setzen sich seit Jahren gegen die Ausgrenzung und für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen ein. Sie machen deutlich, dass sich Religion und die Akzeptanz von LSBTIQ* nicht ausschließen müssen (…) Das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität sollte im Artikel 3 Absatz 3 ergänzt werden, um LSBTIQ* auch explizit durch die Verfassung vor Diskriminierung zu schützen. Ich appelliere an die demokratischen Fraktionen im Bundestag, dafür den Weg freizumachen.“ Ein Appell, der mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit derzeit mitten im Wahlkampf zur Bundestagswahl im Februar 2025 kein Gehör finden dürfte.
Lehmann bleibt in der Politik
Trotz des Scheiterns der allermeisten queer-politischen Projekte nach rund drei Jahren Ampel-Regierung möchte Lehmann weiterhin in der Politik aktiv bleiben und sich für queer-politische Themen einsetzen. Die Unterstützung der Basis ist ihm sicher: Beim Landesparteitag der Grünen in Nordrhein-Westfalen wurde der Kölner zuletzt mit rund 90 Prozent Zustimmung im Amt des grünen Landesvorsitzenden zusammen mit der Düsseldorferin Monika Düker bestätigt.