Einigung im Wolf-Verfahren? Austin Wolf ist wegen kinderpornografischem Material in Haft – gibt es außergerichtliche Einigung?
Der amerikanische ehemalige Pornostar Austin Wolf (43) sitzt nach wie vor im Gefängnis in Untersuchungshaft – erneut wurde jetzt eine erste Anhörung vor Gericht abermals verschoben, um doch noch möglicherweise eine außergerichtliche Einigung zustande zu bringen. Wolf, der mit bürgerlichem Namen Justin Heath Smith heißt, ist angeklagt, in hunderten Fällen kinderpornografisches Material besessen und weitergegeben zu haben.
Erneute Verschiebung des Gerichtsverfahrens
Ende Oktober nun hat ein Bundesrichter erneut einen Aufschub im Verfahren gewährt – das vierte Mal seit seiner ersten Verhaftung am 28. Juni. Der Termin für die erste Anhörung ist nun auf Ende November datiert. Beantragt wurde die erneute Verschiebung von Seiten des stellvertretenden US-Staatsanwalts Getzel Berger, was darauf schließen lässt, dass auch die anklagende Staatsanwaltschaft an einer Einigung abseits des Gerichts interessiert ist. Der Verteidiger von Smith willigte dieser Verschiebung ein.
Geständnis von Wolf?
Nach jüngsten Stand geht es im Detail offenbar darum, wie konkret ein mögliches Geständnis von Smith aussehen könnte – und welcher Strafrahmen ihn dafür erwartet. Da er nach Einschätzung der Richter eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und zudem ein Fluchtrisiko besteht, sitzt Smith solange weiterhin in Haft in New York.
Der 43-jährige Erwachsenendarsteller tappte im Frühjahr dieses Jahres in die Falle eines verdeckten FBI-Ermittlers. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung in New York hatten die Beamten eine SD-Karte mit hunderten kinderpornografischen Videos gefunden, die Smith sowohl empfangen wie auch immer wieder versandt haben soll. Die Videos sollen Minderjährige, darunter vorpubertäre Kinder und Säuglinge, in sexuell eindeutigen Situationen zeigen.
Hohe Haftstrafe möglich
Smiths Anwalt Thomas H. Andrykovitz spricht hingegen von „unbewiesenen und ungeprüften Anschuldigungen gegen einen Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt.“ Mehrere ehemalige Kollegen haben sich bereits offiziell von ihm abgewandt, das Pornostudio Cockyboys, mit dem Smith einen Exklusiv-Vertrag hatte, kündigte ebenso wie Men.com die Zusammenarbeit und löschte alle Videos mit Austin Wolf online. Sollte Smith in einem regulären Verfahren verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren.