Einsatz für Menschenrechte Bulgarien muss sich im Fall des neuen Anti-LGBTI*-Gesetzes vor der EU erklären
Die EU-Kommission hat mit einer ersten Reaktion auf das neue Anti-LGBTI*-Gesetz in Bulgarien reagiert und fordert eine Klarstellung seitens der Regierung. Diese hat zwei Wochen Zeit, Stellung zu beziehen.
EU fordert Erklärung
Die für Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin Helena Dalli sandte das Schreiben an Bildungsminister Galin Tsokov, nachdem zuvor Präsident Rumen Radev das Gesetz final unterschrieben hatte. Bulgarien muss sich jetzt binnen der Frist erklären, warum das Anti-LGBTI*-Gesetz an allen Schulen im Land notwendig sei. Ähnlich wie in Ungarn oder Russland verbieten die neuen Richtlinien alle Themen rund um LGBTI* an allen Bildungseinrichtungen sowie im Umkreis von Schulen.
Kommt ein Vertragsverletzungsverfahren?
Nach der Antwort aus Sofia wolle die EU-Kommission dann genau klären, ob die Gesetzesänderung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Europäische LGBTI*-Organisationen wie Forbidden Colours aber auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland gehen von einem klaren Rechtsbruch aus und fordern ähnlich wie im Fall Ungarns ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien. Ob sich die EU-Kommission final dazu durchringen wird können, ist indes noch völlig offen.
UN macht zusätzlich Druck
Inzwischen haben sich allerdings auch die Vereinten Nationen zu dem Fall geäußert und ihre „tiefe Besorgnis“ über das neue Gesetz zum Ausdruck gebracht. Die UN fordert eine genaue Überprüfung, ob Bulgariens neuer Gesetzeskurs überhaupt mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen in Einklang zu bringen sind – auch dies darf stark bezweifelt werden. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, hatte noch zuvor Präsident Radev aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.