Queers for Palestine in Berlin Über 30 Festnahmen und Strafermittlungsverfahren
Die Berliner Polizei zog jetzt Bilanz nach mehreren Pro-Palästina-Demonstrationen am Wochenende, die größte davon war die Queers for Palestine-Veranstaltung mit rund 5.000 Teilnehmern. Nach Angaben der Polizei kam es insgesamt zu 31 Festnahmen, zudem wurden 37 Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
Gewaltbereitschaft bei Queers for Palestine
Die Vorwürfe lauten auf Angriffe gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen sowie Beleidigungen. Insgesamt wurden zwölf Polizisten verletzt, vor Ort waren rund 450 Beamte bei den insgesamt drei Pro-Palästina-Veranstaltungen. Bei Queer for Palestine kam es nach Angaben der Polizei zudem zu dem Skandieren von strafbaren Sprechchören, außerdem zeigten sich viele Teilnehmer gewaltbereit und warfen unter anderem mit Flaschen gegen die Einsatzkräfte. Die beiden anderen Solidaritäts-Demonstrationen für Palästina verliefen nach Polizeiangaben indes störungsfrei.
Bei dem ebenso am Wochenende stattgefundenen CSD in Berlin war es zu 58 vorübergehenden Festnahmen und 33 Strafermittlungsverfahren gekommen, größtenteils wegen Beleidigung, aber auch wegen Körperverletzungen. Schwer verletzt wurde niemand, etwa 1.200 Polizeikräfte waren hier im Einsatz, dem gegenüber standen rund 250.000 Teilnehmer.
Streitigkeiten bei Dyke March
Zu Streitigkeiten aufgrund von pro-palästinensischen Symbolen und Statements war es zuvor auch bereits am Freitag beim elften Dyke* March in Berlin gekommen. Bei der Veranstaltung für lesbische Sichtbarkeit soll es immer wieder zu Israel-Hassparolen und ebenso zu Flaschenwürfen gegenüber der Polizei gekommen sein.
Auch eine unbekannte Anzahl arabischer Männer soll sich dem lesbischen Protestzug angeschlossen haben. Außerdem wurde nach Angaben der BILD-Zeitung mehrfach die Parole „From the River to the Sea“ gerufen – ein Aufruf zur Auslöschung Israels. Laut Polizei gab es hier 28 Freiheitsbeschränkungen und ebenso viele Strafanzeigen, unter anderem auch wegen tätlichen Angriffen und Volksverhetzung.