Bahnbrechendes Urteil Das türkische Bundesverfassungsgericht stärkt erstmals in dieser Form die Rechte von LGBTI*-Menschen
Es ist ein bahnbrechendes Urteil für die Türkei – erstmals bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht, dass auch LGBTI*-Menschen ein Recht haben, vor homophoben Hassreden geschützt zu werden. In der Türkei hat das Urteil mehr als Symbolcharakter, nachdem seit Jahren seitens der Regierung alles unternommen wird, um die Rechte von Homosexuellen zu minimieren.
„Homosexuelle Abweichlerin“
Eingereicht worden war die Klage von der LGBTI*-Aktivistin Efruz Kaya, die sich nach einem Video Ihrerseits über LGBTI*-Rechte mit einer Flut von hasserfüllten Berichten in den Medien konfrontiert sah. In den ersten Instanzen scheiterte Kaya mit ihrem Ansinnen auf Löschung der Berichte, das türkische Verfassungsgericht indes gab ihr jetzt Recht.
Die Richter stellten klar, dass die Nachrichtenagenturen Yeni Akit, Doğru Haber und İlke mit ihren zumeist hasserfüllten Berichten über die queere Aktivistin zu weit gegangen sind. Darin hatten sie Kaya unter anderem als „LGBT-Perverse“ und „homosexuelle Abweichlerin“ bezeichnet.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Wie in der Klage gefordert, müssen die Medien die negativen Artikel nun löschen. Zudem wurde Kaya ein Schadensersatz von umgerechnet rund 290 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht nur deswegen besonders, weil ein türkisches Gericht in dieser Form erstmals die Rechte von LGBTI*-Menschen gestärkt hat, sondern auch, weil die Richter als weitere Begründung für ihr Urteil sich auf den achten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention beriefen, die die Achtung der Privatsphäre hervorhebt. Auch das hat in der Türkei Seltenheitswert.