Vor 25 Jahren hat der Deutsche Bundestag beschlossen, den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches abzuschaffen. Geregelt wurde bis dahin die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen. Durch die Abschaffung des Paragrafen 175 Strafgesetzbuch ist Homosexualität in Deutschland legal und nicht mehr strafbar.
Seit dem 11. Juni 1994 dürfen Lesben und Schwule ganz offen ihre Liebe zeigen, mittlerweile heiraten und so nicht nur steuerliche Vorteile als Paar nutzen. Dies konnte alles in einer mühevollen Entwicklung erreicht werden. So wurde 2001 die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare normiert. Schon vier Jahre darauf kam es zur Erlaubnis zur Adoption leiblicher Kinder des Partners.
Im Jahre 2017 kam es zu einem weiteren Beschluss des Deutschen Bundestages: Die Ehe wurde nun auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Seitdem gibt es das Institut der Ehe für alle. Gleichzeitig wurde ein finanzieller Ausgleich geschaffen. Homosexuelle Justizopfer wurden per Gesetz rehabilitiert. Hierzu kam es zu Urteilsaufhebungen gegen Homosexuelle, Entschädigungen in Höhe von 3000 Euro pro Person und Entschädigungen von 1500 Euro pro angefangenes Gefängnisjahr.
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