Trauerspiel in Sachsen-Anhalt Offenbar wenig Engagement im Einsatz gegen LGBTI*-feindliche Gewalt
Es ist ein Trauerspiel, was sich in Sachsen-Anhalt gerade offenbart: Im Dezember 2015 wurde im Bundesland bereits ein Aktionsplan für die Akzeptanz von LGBTI*-Menschen beschlossen, seit Januar 2017 gibt es auch zwei Rechtsanwälte bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt, deren Aufgabe es ist, „für Opfer homophober Hasskriminalität“ als „Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ zur Verfügung zu stehen.
Kein einziges Opfer-Gespräch
Der Knackpunkt: Auf Rückfrage durch zwei Landespolitiker der Links-Fraktion erklärte das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz nun, dass es in den letzten Jahren zu keinem einzigen Gespräch mit einem Opfer von LGBTI*-feindlicher Hasskriminalität gekommen ist. Auch wurden keinerlei Aktivitäten oder Maßnahmen durchgeführt. Die Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2022 und 2023, lässt aber offen, ob zuvor überhaupt Fälle bearbeitet wurden.
Damit nicht genug, wurden bis jetzt die beiden Ansprechpartner offiziell nicht publiziert – erst jetzt nach der Rückfrage hat das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Generalstaatsanwalt Naumburg „gebeten“, dafür Sorge zu tragen, dass die benannten Ansprechpartner zur konsequenten Verfolgung von LGBTI*-feindlichen Straftaten öffentlich bekannt gemacht werden. Direkt an die Ansprechpartner wenden, können sich Betroffene aber weiterhin nicht, sie müssen den üblichen bürokratischen Weg durchlaufen.
Kein Einsatz für LGBTI*-Ansprechpartner
Auf die Frage, wann und ob die Ansprechpartner überhaupt in einen möglichen Fall von LGBTI*-feindlicher Hasskriminalität einbezogen werden, antwortet das Ministerium wie folgt: „Die Zuständigkeit wird nach Eingang der Verfahren durch die zuständigen Mitarbeiter entsprechend der Geschäftsverteilung geprüft und nach Bestätigung durch den Behördenleiter dem Dezernat zugewiesen (Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau).“ Des Weiteren besteht auch kein strukturierter Austausch der Ansprechpersonen mit der Polizei oder mit möglichen LGBTI*-Beratungsstellen für Opfer von Hasskriminalität.
Verdopplung der Hasskriminalität
Die vermeintlich wenig engagierte Herangehensweise seitens der Staatsanwaltschaften und des Ministeriums steht dabei im direkten Gegensatz zu den Fällen von Hasskriminalität mit LGBTI*-Bezug in Sachsen-Anhalt, die sich laut der Mobilen Opferberatung des Bundeslandes binnen eines Jahres zuletzt verdoppelt haben.
Zudem kam es mehrfach auch immer wieder zu Angriffen auf CSD-Teilnehmer im Jahr 2023 im Bundesland. Beim CSD in Weißenfels marschierten so beispielsweise rund 30 Rechtsradikale auf, das CSD-Team in Dessau-Roßlau erlebte ebenso massive Anfeindungen und beim CSD in Halle wurde eine 41-jährige Teilnehmerin schwer verletzt, woraufhin die CDU einen Krisengipfel mit Polizei, Justiz und Migrantenorganisationen forderte. Der Kreisvorsitzende Marco Tullner hatte daraufhin betont, man habe ein „ungelöstes Problem mit gewaltbereiten Migranten, die sich nicht an Recht und Gesetz halten.“