Anschlagspläne in Frankfurt 27-jähriger Mann muss sich für radikale Umsturzpläne vor Gericht verantworten
Ein 27-jähriger Mann muss sich derzeit in Frankfurt am Main vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts verantworten – die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben. Im April 2023 war der junge Mann aus Deutschland festgenommen worden, weil er einen Anschlag auf LGBTI*-Menschen sowie auf Politiker, Muslime und Juden geplant haben soll. Das Tatmotiv soll dabei eine „rechtsradikale Gesinnung“ sein.
Fliegerbombe in der Wohnung versteckt
Die Anklage lautet dementsprechend auf Vorbereitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz. Um seine Anschlage in die Tat umsetzen zu können, soll sich der 27-Jährige aus einem stillgelegten Munitionslager illegal funktionsfähige Sprengkörper und Schusswaffen besorgt haben.
Bei den Ermittlungen waren diese an verschiedenen Orten gefunden worden. Unter anderem fand die Polizei so auch in der Wohnung des Tatverdächtigen in Frankfurt eine vollautomatische Maschinenpistole, eine Splitterbombe sowie zudem eine amerikanische Fliegerbombe mit einer Sprengkraft einer 68 Kilogramm TNT-Mischung.
Jeden töten, der nicht ins Weltbild passt
Nach bisherigen Untersuchungen gehört der junge Mann keiner rechtsradikalen Gruppe an, sehr wohl fanden die Ermittler aber NS-Devotionalien bei der Wohnungsdurchsuchung. Laut Anklageschrift soll der 27-Jährige den Sturz der demokratischen Grundordnung geplant haben und wollte dazu jede Person töten, die offenbar nicht in sein Weltbild passte.
Eine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag bestätigte in diesem Zusammenhang in dieser Woche, dass im Jahr 2020 mehr als 1.000 mutmaßliche Rechtsextremisten mit einer sogenannten waffenrechtlichen Erlaubnis in der Bundesrepublik bekannt sind. Zudem sind auch rund 400 Reichsbürger mit einer solchen Genehmigung erfasst. Eine solche Erlaubnis berechtigt den Besitzer zum Kauf und Besitz einer Waffe. Die Links-Fraktion fordert daher eine Verschärfung im deutschen Waffenrecht.