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Russlands Kampf gegen LGBTI*

Russlands Kampf gegen LGBTI* Bundesregierung müsse sofort handeln mit Blick auf das "LGBT-Extremismus"-Gesetz

ms - 10.01.2024 - 13:00 Uhr
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Seit heute greift offiziell das neue Gesetz in Russland, dass die „LGBT-Bewegung“ insgesamt als extremistisch einstuft und damit jedwede Aktivitäten verbietet – bereits Stunden nach der Verabschiedung Ende letzten Jahres war es in Moskau zu ersten Razzien in Schwulenclubs gekommen. Seitdem herrscht ein Klima der panischen Angst in der Gay-Community.  

12 Jahre Haft für Homosexualität?

Zusammen mit dem Anti-Homosexuellen-Gesetz, welches Ende 2022 noch einmal verschärft wurde, ist die Lage für Schwule und Lesben im Land inzwischen ausweglos geworden – seit Dezember letzten Jahres finden so auch vermehrt Notevakuierungen statt, wer kann, verlässt das Land, so die europäische LGBTI*-Organisation Equal PostOst. Beschuldigten drohen ab heute offiziell Strafverfahren, die mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis geahndet werden können.

Dabei ist das Gesetz so schwammig formuliert, dass nicht nur LGBTI*-Organisationen selbst, sondern sich auch bereits Einzelpersonen je nach Auslegungslage strafbar machen können. In den letzten Wochen häufen sich seitdem so auch Berichte über Erpressungen, Kündigungen, Drohungen und Angriffe, die die Betroffenen nicht anzeigen können. 

Forderung an Baerbock und Faeser

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) erklärte dazu heute in Zusammenarbeit mit Quarteera, Equal PostOst und der ILGA Europe: „Mit der letzten Entscheidung des Gerichtshofes setzt Russland seine LSBTIQ*-feindliche Politik fort. Es findet Stück für Stück eine Re-Kriminalisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Deswegen fordern wir die Bundesregierung, aber insbesondere Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser, dringend dazu auf, verfolgte und besonders schutzbedürftige LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen. Dies ist gemäß dem Aktionsplan ´Queer leben´ der Bundesregierung und den Leitlinien für eine feministische Außenpolitik dringend geboten.“

Und weiter: „Die Einstufung als eine extremistische Organisation und Bewegung eröffnet die Grundlage für eine willkürliche staatliche Verfolgung von LSBTIQ* Personen (…) Dieses Urteil ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung, da es eine strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ermöglicht – aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit.“

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