Mordfall Brianna Ghey Geschworene verurteilen den „grausamen und brutalen“ Mord
Nach nur vier Stunden Beratung kamen die Geschworenen im Gericht in Manchester jetzt zu einem eindeutigen Urteil: Die beiden angeklagten Jugendlichen im Alter von 16 Jahren wurden schuldig gesprochen am Mord der Trans-Teenagerin Brianna Ghey (16). Der grausame und brutale Mord schockierte im Februar dieses Jahres ganz Großbritannien.
Mordfantasien in hunderten Chat-Nachrichten
Zur Tatzeit waren die beiden Jugendlichen 15 Jahre alt, sie werden aus Gründen des Schutzes vor der Öffentlichkeit offiziell nur Junge Y und Mädchen X genannt. Die Anwälte der beiden Minderjährigen plädierten auf nicht schuldig, doch die Beweislast sprach offenbar eindeutig gegen sie.
Der Mord an dem Trans-Mädchen war dabei von den beiden Gleichaltrigen minutiös geplant und schließlich auch im Linear Park in Culcheth in der mittelenglischen Stadt Warrington durchgeführt worden. In Hunderten von privaten Nachrichten und handschriftlichen Dokumenten fantasierten die beiden Jugendlichen über die Ermordung ihrer Klassenkameradin und erstellten auch eine Liste mit anderen potenziellen Opfern aus ihrem Bekanntenkreis, bevor sie sich schlussendlich für Ghey entschieden. Sie hatten das Trans-Mädchen offenbar mit dem Versprechen zum späteren Tatort gelockt, dort gemeinsam Kokain einzunehmen.
28 Messerstiche am ganzen Körper
Im Park wurde dann insgesamt 28 Mal auf Ghey eingestochen, sie erlitt dabei schwere Stichwunden an Kopf, Hals und Rücken sowie weitere Abwehrwunden an Händen und Handgelenken. Der Angriff war so heftig, dass Gheys Rippen und Handgelenksknochen gebrochen wurden. Als die beiden Teenager das schwerverletzte Trans-Mädchen im Gebüsch verstecken wollten, wurden sie von zwei nahenden Spaziergängern überrascht, die ihre Hunde ausführten. Sie flüchteten daraufhin. Zu diesem Zeitpunkt lebte die 16-Jährige noch, verstarb aber kurz darauf am Tatort.
Zuvor hatten auch Zeugen die drei Jugendlichen gesehen und konnten die beiden Angeklagten im Prozess identifizieren. Die Rede war von einer „seltsamen Gruppierung“ – während Ghey stilvoll gekleidet gewesen sein soll, trugen das Mädchen und der Junge Kleidung im Gothic-Stil.
Staatsanwältin Deanna Heer hatte während dem Prozess die Geschworenen gebeten, sich nicht darauf zu konzentrieren, wer von den beiden Teenagern konkret zugestochen habe, denn beide hatten gemeinsam den Mord geplant. Der Beweislage zufolge hatte vor allem der Junge auf Ghey eingestochen, es fanden sich Blutspuren an seiner Kleidung, während das Mädchen zugesehen hatte. Die Geschworenen indes zeigten sich immer wieder geschockt über den „rasenden, grausamen Mord“.
Kaltblütige Mordfantasien
Die Auswertung der Chats zeigte auch, dass der Mord an Ghey nur eine von mehreren Optionen darstellte. Im Januar kurz vor der Tat hatte so Mädchen X noch geschrieben: „Wenn wir [Junge E] morgen nicht kriegen, können wir Brianna töten.“ Daraufhin hatte der Junge geantwortet: „Ja, das wird einfacher sein und ich will sehen, ob sie wie ein Mann oder ein Mädchen schreit.“ Das Mädchen antwortete daraufhin: „Ich will sie mindestens einmal abstechen, auch wenn sie tot ist, weil es Spaß macht, lol.“ Die beiden mordenden Teenager waren kein Liebespaar, sie verband offensichtlich nur die Vorliebe für Mord.
Ghey sagte dabei kurzfristig ein erstes Treffen ab, woraufhin die beiden verurteilten Jugendlichen sogar ein Fake-Profil eines Dealers auf Social-Media erstellten, um Ghey von der Wahrhaftigkeit ihrer Angaben zu überzeugen, sodass die 16-Jährige schlussendlich im Februar dann in den Park kam.
Störungen bei beiden Teenagern festgestellt
Junge Y wirkte während des gesamten Prozesses leise und ruhig. Bei den Vernehmungen mit der Polizei sprach er so leise und mit gesenktem Kopf, dass der Audioteil des Videos für die Geschworenen im Gerichtssaal verstärkt werden musste. In seinen schriftlichen Mitteilungen an Mädchen X wirkte er hochintelligent. Der Junge Y leidet an selektivem Mutismus und einer Autismus-Spektrum-Störung, während beim Mädchen X Berichten zufolge ADHS sowie Züge von Autismus diagnostiziert worden sind.
Nach dem Urteilsspruch erklärten die Staatsanwälte, dass die Nachrichten zwischen dem Jungen und dem Mädchen entscheidend zur endgültigen Verurteilung im Prozess beigetragen haben. „Dies gab uns detaillierte Kenntnisse und Einblicke in die Beziehung der beiden Angeklagten, worüber sie sprachen, die dunklen Fantasien, und der Inhalt dieser Nachrichten war erschreckend", so Ursula Doyle, stellvertretende Chefanklägerin des Crown Prosecution Service, gegenüber der BBC. Das Strafmaß für die beiden Teenager soll im Januar bekanntgegeben werden.