Familienzuwachs Abstammungsrecht endlich diskriminierungsfrei machen
Wenn ein lesbisches Paar aktuell in Deutschland ein Kind bekommt, ist das nicht nur Grund zur Freude: Die Frau, die das Kind nicht geboren hat, muss es erst als Stiefkind adoptieren, um als Verwandte angesehen zu werden. Das will Dr. Kathrin Wahlmann ändern. Daher setzte sie sich auf der Justizministerkonferenz am 10. November für weitere Modernisierungen des Familienrechts ein.
Wahlmann findet eine solche Anpassung nur konsequent: „Die Ehe für alle ist seit 2017 gesetzliche Realität. Es ist daher überfällig, dass der Bund endlich auch die Diskriminierung lesbischer Ehepaare im Abstammungsrecht beendet. Wenn eine der Ehefrauen ein Kind bekommt, muss die andere Ehefrau unmittelbar kraft Gesetzes ebenfalls rechtliche Mutter des Kindes werden – genauso wie es bei heterosexuellen Ehepaaren entsprechend der Fall ist.“ Bei diesen ist die biologische Verwandtschaft irrelevant. Mit-Mütter müssen sich hingegen einer langwierigen wie intensiven Prüfung der Adoptionsvermittlungsstelle stellen. Da geht es zum Beispiel um „Alter, körperliche Leistungsfähigkeit, Charakter, Wohn- und Vermögensverhältnisse, berufliche und gesellschaftliche Stellung, Erziehungsfähigkeit und -willigkeit“.