Scharfe Kritik an Ampel Ignorieren Lehmann und Lauterbach LGBTI*-Probleme?
Die Linke.queer übt scharfe Kritik an der Ampel-Regierung, diese habe im Bereich LGBTI*-Politik „geschlampt“, so die queere Organisation innerhalb der Partei. Hintergrund für die neuste Kritik ist ein Entschluss des Bundessozialgerichts von letzter Woche – darin wurde festgehalten, dass Operationen von nicht-binären Menschen keine Kassenleistung sind und daher auch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden müssen.
Versäumnisse der Ampel-Regierung
Luca Renner und Frank Laubenburg, Bundessprecher von Die Linke.queer, erklärten dazu: „Nicht nur bei non-binären, sondern auch bei trans Personen gibt es keine rechtliche Grundlage für die Übernahme der Kosten geschlechtsangleichender Operationen. Allenfalls bei bereits begonnenen Behandlungen ´erwägt der Senat Vertrauensschutz´, hat das Bundesozialgericht geurteilt. Die negativen Dimensionen dieses Urteils sind leider in der öffentlichen Debatte bislang nicht deutlich wahrgenommen worden. Festzustellen ist, dass das Bundessozialgericht deutlich auf Versäumnisse der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP und des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der kassenärztlichen Vereinigungen hinweist.“
Lehmann und Lauterbach „ignorieren“ Gesetzeslücke
Das Bundessozialgericht hatte als Begründung für die Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Wunsch einer klagenden nicht-binären Person festgehalten, dass es hierzu noch keine einheitliche Regelung vom Bundesausschuss G-BA gibt, dem höchsten Gremium für medizinische Belange dieser Art. „Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Rechtsaufsicht über den G-BA hat, und der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), haben diese Lücke bislang schlichtweg ignoriert.“
Änderung an Selbstbestimmungsgesetz gefordert
Die Linke.queer wünscht sich indes, dass beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz Fragen rund um die gesundheitliche Versorgung nicht ausgeklammert werden sollen. „Der Ansatz von SPD, Grünen und FDP, erst einmal lediglich die Frage der Personenstandsänderung in einem Selbstbestimmungsgesetz zu regeln und sich irgendwann später der Gesundheitsfragen anzunehmen, rächt sich jetzt“, so Renner und Laubenburg. Indes hat zuletzt auch der Bundesrat dringend weitreichende Änderungen am Gesetzestext empfohlen, allerdings mehr im Sinne der Kritiker des aktuellen Gesetzentwurfes.