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Geldstrafe für Hass
Rubrik

Geldstrafe für Hass Frankreichs rechtsextremer Präsidentschaftskandidat Zemmour verlor vor Gericht

ms - 10.10.2023 - 12:00 Uhr

Der französische Präsidentschaftskandidat Eric Zemmour ist in der Vergangenheit immer wieder mit kruden und hasserfüllten Aussagen aufgefallen – besonders gerne zieht der rechtsextreme Politiker aus Frankreich auch über Homosexuelle her und leugnet beispielsweise auch die Verfolgung von Schwulen während der Nazi-Zeit. Immer wieder wurde Zemmour deswegen auch in der Vergangenheit von LGBTI*-Verbänden angezeigt, nun wurde er aufgrund einer Hassrede zu einer Geldstrafe verurteilt.

Hass gegen Homosexuelle

Die Richter sind sich einig darüber, dass der 65-jährige Politiker und Autor klar gegen das Verbot von Hassreden in Frankreich verstoßen habe. Hintergrund ist eine TV-Sendung vor rund vier Jahren, in der Zemmour während des Wahlkampfs als Präsidentschaftskandidat erklärte, dass Homosexuelle die Regierung kontrollieren und versklaven würden – die Gesellschaft werde dadurch zersetzt.

Aufhänger für seine Hasstriaden war ein damals neu verabschiedetes Gesetz, das lesbischen Paaren seitdem erlaubt, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. Die Richter verurteilten Zemmour nun zu einer Zahlung von 4.000 Euro, denn seine Kommentare hätten ein verächtliches Bild von Homosexuellen gezeichnet und den Kinderwunsch von lesbischen Paaren auf eine „egoistische Laune“ zurückgestuft. Durch seine weiteren Aussagen würden Schwule und Lesben zudem einmal mehr in aller Öffentlichkeit verunglimpft. 

Zemmour geht in Berufung

Die Geldbuße wird Zemmour allerdings sicher vorerst nicht bezahlen, bereits Minuten nach dem Urteil kündigte der 65-Jährige an, in Berufung gehen zu wollen. Zudem ist der Franzose offensichtlich bereits geübt darin, bisher wurden mehr als 15 Verfahren vor Gerichten gegen ihn eröffnet, die Mehrheit davon läuft noch immer, zwei Mal wurde Zemmour zuvor bereits zu Geldstrafen verurteilt. Bei den letzten Wahlen erreichte Zemmour sieben Prozent der Stimmen.  

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