Neue Leitlinien Sexuelles Online-Dating ist weitestgehend kein Problem mehr, auch nicht für LGBTI*-Soldaten!
Nach dem Rechtsstreit mit der transgeschlechtlichen ehemaligen Kommandeurin Anastasia Biefang hat die Bundeswehr jetzt ihre Richtlinien im Umgang mit Sexualität und „sexualisiertem Fehlverhalten“ überarbeitet und zum September in Kraft treten lassen. Biefang hatte sich durch mehrere Instanzen geklagt, weil sie von ihrem Vorgesetzen einen Verweis für ihr privates Dating-Profil bekommen hatte – darin suchte die Trans-Frau nach sexuellen Kontakten.
Im Mai letzten Jahres entschied dann das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Bundeswehr und hob die angebliche „sexuelle Disziplinlosigkeit“ der Bundeswehroffizierin hervor. Biefang reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Ausgangspunkt des gesamten Streits war dabei der Paragraf 17 des Soldatengesetzes, der Soldaten vorschreibt, auch außerhalb ihrer Dienstzeit sich so zu verhalten, dass das Ansehen der Bundeswehr dadurch nicht verletzt wird.
Sexualität bleibt Privatsache – auch für LGBTI*-Soldaten
Mehrfach lag zuletzt allerdings auch immer wieder der Vorwurf im Raum, die Bundeswehr agiere hier LGBTI*-feindlich. In den neuen Richtlinien nun betont diese: „Sexualität ist natürlich und Ausdruck der Persönlichkeit. Sie ist dem Privatleben zuzuordnen und als Bestandteil der Privat- und Intimsphäre vor staatlichem Zugriff besonders geschützt. Die Intimsphäre und mit ihr die Sexualität der Angehörigen des GBGeschäftsbereich BMVgBundesministerium der Verteidigung sind daher einer Einflussnahme durch den Dienstherrn grundsätzlich entzogen.“ Dies treffe gerade auch für sexuelle Beziehungen außerhalb des Dienstes zu.
Trotzdem hat der Paragraf 17 weiterhin Gültigkeit, wie die Bundeswehr erneut betont. Und zum Thema Online-Dating bekräftigt die Bundeswehr überdies, dass eine „öffentliche geschlechtsbezogene Zurschaustellung“ sehr wohl zum Problem werden könnte, vor allem dann, wenn Grenzen der Obszönität oder der Pornografie überschritten werden würden – gerade auch in Verbindung mit Bundeswehrsymbolen wie Uniformen, Ausrüstung oder Wappen. „Bezüglich des strafrechts- und ordnungsrechtskonformen privaten Auslebens der Sexualität hat der Dienstherr keine besondere Erwartungshaltung (mehr) an die moralische Integrität als Anknüpfungspunkt von Achtung und Vertrauen.“
Klares Statement gegen sexuelle Belästigungen
Des Weiteren spricht sich die Bundeswehr in den neuen Richtlinien auch klar gegen sexuelle Belästigungen jedweder Art aus: „Sexuelle Belästigungen sowie jede andere Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung können einen schwerwiegenden Angriff auf die Würde und die körperliche Integrität der betroffenen Person darstellen. Es besteht zudem der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung sowie einer Straftat.“
Ebenso nicht geduldet werden dabei auch alle weiteren unerwünschten sexuellen Handlungen oder Aufforderungen sowie sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von Darstellungen mit pornografischem Inhalt, insbesondere wenn damit ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, so die Bundeswehr weiter.