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Selbstbestimmungsgesetz kommt
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Selbstbestimmungsgesetz kommt Änderungen zugunsten von Saunabetreibern neu im Gesetzentwurf

ms - 18.08.2023 - 07:30 Uhr
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Nach Angaben der NZZ will das Bundeskabinett mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP in der kommenden Woche den Gesetzentwurf zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz verabschieden – auch Familienministerin Lisa Paus bestätigte einen Termin noch vor Ende der parlamentarischen Sommerpause Anfang September. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig, das neue Gesetz soll daher zum November 2024 in Kraft treten.

Einigung mit Innenministerium?

Gegenüber der Tageszeitung Welt erklärte Paus weiter: „Es werden jetzt die letzten Fragen mit dem Innenministerium geklärt, und dann kann das Gesetz am Ende der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Die Betroffenen warten nun schon lange genug darauf.“ Wie diese Klärungen konkret aussehen, ist noch nicht bekannt – das Innenministerium hatte kurz vor der politischen Sommerpause in Berlin kritisiert, dass durch einen einfachen Geschlechtswechsel es künftig Kriminellen möglich sei, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Wie hier eine mögliche Lösung aussieht, ist noch nicht gewiss.

Entscheidung zugunsten der Saunabetreiber

Streit gab es bis zuletzt auch bei der Frage, ob künftig Betreiber von geschlechterspezifischen Einrichtungen wie beispielsweise Frauensaunen eigenständig entscheiden dürfen, ob Trans-Frauen Zutritt gewährt bekommen oder ob eine pauschale mögliche Ablehnung dann nicht gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verstoße. Kritik kam dabei sowohl von Befürwortern wie Gegnern des Gesetzes. Laut der NZZ wurde das Gesetz in dieser Frage noch einmal zugunsten der Saunabetreiber konkretisiert, diese sollen offenbar künftig selbst entscheiden, wen sie in ihre Sauna lassen – und wen nicht.

Laut dem letzten finalen Entwurf, der der NZZ vorliegt, wurde der Gesetzestext dahingehend geändert, sodass die Vertragsfreiheit unberührt bleibt und dabei trotzdem kein Widerspruch zu Anti-Diskriminierungsgesetzen bestehen würde. Für die Trans-Community dürfte diese mögliche Entscheidung nicht zufriedenstellend sein. Im Gesetzentwurf wird dazu offenbar erklärt: „Dies erlaubt Saunabetreibern (…) einzelnen Personen mit Rücksicht auf das natürliche Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre oder auch auf die Befürchtung einer Belästigung der anderen Nutzenden den Zutritt zu verwehren.“

Geschlechtswechsel unter 14 Jahren obliegt allein den Eltern

Weiterhin entfallen sollen jedwede bisher benötigten psychologischen Gutachten über eine Geschlechtsdysphorie als Grundlage für einen Geschlechtswechsel – künftig soll jeder Erwachsene eigenständig sein Geschlecht via Sprechakt ändern dürfen. Jugendliche ab 14 Jahren unter Einbeziehung der Eltern oder im Bedarfsfall über das Familiengericht. Einen Geschlechtswechsel von Kindern unter 14 Jahren können Eltern künftig allein bestimmen, auch hier bedarf es dann keinen psychologischen oder medizinischen Gutachten oder einer verpflichtenden Beratung mehr.

Geändert wurde offenbar auch noch einmal der formale Ablauf beim Standesamt: Künftig muss eine Geschlechtsänderung beim Standesamt demnach drei Monate vorher angemeldet werden – in den letzten Plänen zuvor war noch vorgesehen, dass eine Anmeldung beim Amt sofort erfolgt, anschließend aber eine dreimonatige Übergangszeit in Kraft tritt, bevor die Geschlechtsänderung wirksam wird. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde – sie sollen sich einer möglichen Abschiebung nicht durch einen Geschlechtswechsel entziehen können.

Kritik von Seiten der CDU

Nach Angaben der NZZ gibt es bereits jetzt viel Kritik an dem jüngsten Gesetzentwurf, der nächste Woche final beschlossen werden soll. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries nennt es „unverantwortlich, dass minderjährigen Jugendlichen ein Geschlechtswechsel gegen den Willen der Eltern ermöglicht wird“. Der Politiker erkennt darin nicht nur einen „unverhältnismäßigen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern“, sondern auch einen Widerspruch zum „staatlichen Schutzauftrag für junge Menschen“, die sich in einer Orientierungs- und Selbstfindungsphase befänden. Auch der Strafverteidiger Udo Vetter schloss sich dabei dieser Kritik inhaltlich an.

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