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LGBTIQ+-Verbot in Italien

LGBTIQ+-Verbot in Italien Neues Schulgesetz trotz massivem Widerstand beschlossen

ms - 05.06.2026 - 09:30 Uhr
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Mit der endgültigen Zustimmung des Senats ist in Italien ein stark umstrittenes Gesetz zur schulischen Aufklärung über Sexualität, Beziehungen und LGBTIQ+ in Kraft getreten. Nach der bereits erfolgten Verabschiedung durch die Abgeordnetenkammer im Dezember 2025 erhielt der Gesetzentwurf von Bildungsminister Giuseppe Valditara nun auch die notwendige Mehrheit im Senat. 78 Senatoren stimmten dafür, 38 dagegen. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Der italienische Senat hat das von Bildungsminister Giuseppe Valditara eingebrachte Verbots-Gesetz zum informierten Einverständnis endgültig verabschiedet.
  • Valditara spricht vom Schutz vor „Gender-Propaganda“ an Schulen
  • Sexual- und Beziehungserziehung sowie LGBTIQ+ werden in Kindergärten und Grundschulen untersagt.
  • An Mittel- und Oberstufen ist für entsprechende Bildungsangebote künftig die vorherige Zustimmung der Eltern erforderlich.
  • Externe Fachkräfte und Organisationen dürfen nur unter strengeren Voraussetzungen eingebunden werden.
  • Besonders LGBTIQ+-Verbände und Initiativen sehen sich von den neuen Regelungen betroffen.
  • Die Regierung verteidigt das Gesetz als Stärkung der Elternrechte, Kritiker warnen vor Einschränkungen bei Aufklärung und Inklusion.

Grundlegende Änderungen

Die neue Regelung umfasst drei Artikel und verändert die Rahmenbedingungen für entsprechende Bildungsangebote an italienischen Schulen grundlegend. Besonders betroffen sind LGBTIQ+ -Schüler sowie Programme, die bislang häufig gemeinsam mit Vereinen und externen Fachleuten durchgeführt wurden. Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines verpflichtenden informierten Einverständnisses. Nach Artikel 1 müssen Schulen künftig vor der Durchführung entsprechender Angebote die Zustimmung der Eltern einholen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Unterrichtsmaterialien vorab zugänglich gemacht werden.

Artikel 2 regelt den Einsatz externer Fachkräfte. Deren Beteiligung ist nur noch nach Zustimmung des Lehrerkollegiums und des Schulrats möglich. Die Auswahl soll sich an Qualifikationen, beruflicher Erfahrung und der Vereinbarkeit mit den Bildungszielen der Schule orientieren. Artikel 3 legt fest, dass durch die Umsetzung des Gesetzes keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen dürfen.

Teil-Verbot von LGBTIQ+

In der Praxis bedeutet dies, dass jede schulische oder außerschulische Veranstaltung an Mittel- und Oberstufen, die sich mit Sexualität, Beziehungen, zwischenmenschlichen Themen oder sexueller Orientierung befasst, künftig nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler stattfinden kann. Die Schulen müssen die Erziehungsberechtigten mindestens sieben Tage vor Beginn informieren. Dabei sind Bildungsziele, Inhalte, Themen, Ablauf sowie die Beteiligung möglicher externer Fachkräfte oder Organisationen offenzulegen.

Für jüngere Kinder sieht das Gesetz deutlich strengere Vorgaben vor. Sexual- und Beziehungserziehung sowie LGBTIQ+-Themen werden in Kindergärten und Grundschulen ganz untersagt. Bildungsminister Valditara begründete dies damit, dass Grundschulkinder zu jung seien, um sich mit derartigen Themen auseinanderzusetzen. Fragen zur Vielfalt von Geschlechtsidentitäten sollen nach seinen Vorstellungen erst in Mittel- und Oberstufen behandelt werden – und auch dort nur mit Zustimmung der Eltern.

Schutz vor „Gender-Propaganda“

Nach der Abstimmung verteidigte der Minister das Gesetz ausdrücklich noch einmal: „Mit der heutigen endgültigen Verabschiedung des Gesetzes über das informierte Einverständnis im Senat schützen wir Kinder vor der Verwirrung durch die Gender-Propaganda und geben den Eltern bei Fragen der Geschlechtsidentität ihrer minderjährigen jugendlichen Kinder wieder eine Stimme. Damit setzen wir die Verfassung um, die den Eltern das Recht zuschreibt, ihre Kinder zu erziehen. Natürlich verlangen wir, dass bestimmte Theorien von Ärzten, Psychologen und seriösen Fachleuten erklärt werden.“

Zugleich wies Valditara Vorwürfe zurück, das Gesetz verhindere künftig jegliche Aufklärung: „Es stimmt nicht, dass mit diesem Gesetz keine Beziehungserziehung mehr möglich sein wird: Die Regierung hat erstmals eine dauerhafte Verpflichtung zur Erziehung zu Respekt, Beziehungen und Empathie in allen Schulstufen eingeführt. Es stimmt auch nicht, dass keine Sexualerziehung im biologischen Sinne mehr stattfinden wird: Sie wird weiterhin im naturwissenschaftlichen Unterricht auf allen Schulstufen behandelt werden.“

Kritik von queeren Verbänden

Besonders kritisch wird das Gesetz von zahlreichen Organisationen bewertet, darunter auch viele LGBTIQ+-Verbände, die in den vergangenen Jahren mit Schulen zu Themen wie Homophobie, Geschlechtsidentität oder Gewaltprävention zusammengearbeitet hatten. Nach Einschätzung der Kritiker wäre es sinnvoller gewesen, Beziehungs- und Sexualerziehung dauerhaft als reguläre Unterrichtsfächer in den Lehrplan aufzunehmen, anstatt den Zugang zu entsprechenden Angeboten weiter einzuschränken. Sie sehen in den neuen Vorschriften eine Schwächung jener Schulen, die bislang eigenständig Bildungsprogramme zu diesen Themen organisiert hatten.

Die Kritik richtet sich dabei vor allem auf die möglichen Folgen für besonders schutzbedürftige junge Menschen. Nach Ansicht der Gegner der Reform profitieren Kinder und Jugendliche nicht von den neuen Regelungen. Sie verweisen auf Kinder, die in Familien aufwachsen, in denen Gespräche über Sexualität, Identität oder Beziehungen nicht stattfinden. Ebenso betroffen seien Jugendliche, die ihre sexuelle Orientierung oder Identität im familiären Umfeld nicht offen ansprechen können.

Auch Kinder von Einwandererfamilien, die zwischen unterschiedlichen kulturellen Wertvorstellungen aufwachsen, könnten wichtige Unterstützungsmöglichkeiten verlieren. Kritiker argumentieren, dass Schulen gerade für verletzliche, isolierte oder benachteiligte junge Menschen oft ein zentraler Ort für Orientierung und Beratung seien. Nach ihrer Auffassung stärkt das Gesetz vor allem politische Vorstellungen, die den Einfluss der Familien gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht junger Menschen stärker gewichten. Zudem befürchten sie, dass Themen wie Respekt, Vielfalt und der Umgang mit dem eigenen Körper künftig stärker politisiert werden könnten. Der politische Streit über die Auswirkungen des Gesetzes dürfte damit auch nach dessen Inkrafttreten weitergehen.

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