Wiedergutmachung Verteidigungsministerium zieht positive Zwischenbilanz
Vor rund zwei Jahren im Juli 2021 trat das sogenannte „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) in Kraft – wie der sperrige Titel bereits selbstredend erklärt, sollte damit begangenes Unrecht seitens der Bundeswehr sowie der damaligen Nationalen Volksarmee (NVA) in der ehemaligen DDR anerkannt und wiedergutgemacht werden. Das Verteidigungsministerium hat jetzt eine erste Zwischenbilanz gezogen und erklärte, dass die Ziele des Gesetzes erreicht worden seien.
400.000 Euro bisher ausbezahlt
Insgesamt wurden bisher rund 400.000 Euro als symbolische Wiedergutmachung an die Berechtigten ausgezahlt. Allerdings sind bis heute gerade einmal 178 Anträge eingereicht worden, weniger, als vom Verteidigungsministerium anfangs erwartet worden ist. Dabei stellt die Behörde weiter fest: „Der Evaluierungsbericht unterstreicht auch, dass sich die Aussöhnung der betroffenen Soldatinnen und Soldaten mit der Bundeswehr nicht allein an der Zahl der erfolgreichen Rehabilitierungsverfahren und den damit verbundenen Zahlungen messen lässt – auch individuelle, wertschätzende Kommunikation und kameradschaftliche Zuwendung gehören dazu genauso wie das ausdrückliche Eingeständnis der Bundeswehr, dass Betroffenen seinerzeit Unrecht widerfahren ist.“
Anträge noch drei Jahre möglich
Der Bericht hebt zudem hervor, dass das Gesetz nicht nur die individuelle Rehabilitierung Einzelner, sondern auch kollektive Rehabilitierungsmaßnahmen vorsieht – beispielsweise die Aufhebung wehrdienstgerichtlicher Urteile, die einvernehmliche homosexuelle Handlungen zum Gegenstand hatten. „Die kollektiven Wirkungen des Gesetzes als Baustein für mehr Akzeptanz und Toleranz sexueller Vielfalt in der Bundeswehr gehen weit über die reine Bewertung der Zahl von Rehabilitierungen und Entschädigungen hinaus.“
Ziel sei es dabei, auch weiterhin für die Betroffenen, die sich noch nicht gemeldet haben, ein „äußerst zügiges und niedrigschwelliges Verfahren“ anzubieten. Das Gesetz ist bis Ende 2040 befristet. Entschädigungen werden insgesamt für einen Zeitraum von fünf Jahren geleistet. Die Antragsfrist für eine Entschädigung läuft noch bis Juli 2026. Insgesamt wurden als Wiedergutmachungssumme sechs Millionen Euro im Gesetz festgehalten.