Verfassungsschutz für LGB Sexuelle Orientierung als Schutzaspekt gesetzlich verankert
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Behinderung ist verboten – dieses klare Statement haben die Niederlande jetzt in einer finalen Abstimmung in ihre Verfassung aufgenommen. Nachdem zeitnah jetzt König Willem-Alexander das Gesetz unterzeichnen wird, tritt das neue Gesetz in Kraft.
Schwule, Lesben und Bisexuelle besser schützen
Mit 56 zu 15 Gegenstimmen erreichte die finale Abstimmung im Senat die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, sodass der Artikel 1 der niederländischen Verfassung nun ergänzt werden kann. Die Abstimmung im Senat war der letzte noch notwendige Schritt in einem mehrjährigen Verfahren, bereits im Jahr 2010 hatten Grüne, Sozialdemokraten und Linksliberale erstmals die Initiative zu der Verfassungsänderung ergriffen. Bisher hatte die Verfassung in den Niederlanden nur ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion, der Lebensanschauung, der politischen Gesinnung, der Rasse und des Geschlechts festgehalten. Nun soll die Verfassung explizit auch Schwule, Lesben und Bisexuelle (LGB) schützen. Die wenigen Gegenstimmen kamen unter anderem von der rechtspopulistischen Partei PVV.
Grundgesetzänderung auch in Deutschland?
Die LGBTI*-Community und diverse Verbände in den Niederlanden feiern die finale Abstimmung als historischen Schritt für Homosexuelle. Kernziel des Vorhabens war es dabei, dass errungene Rechte fest in der niederländischen Rechtssprechung verankert sind und bleiben, auch dann, wenn die Regierung wechselt. Ähnliches wünscht sich auch die Ampel-Koalition in Deutschland und plant, den besonderen Schutz des Grundgesetzes in Artikel 3 um den Passus “sexuelle Identität“ zu erweitern.
Verfassungsrechtler rechnen dem Vorhaben aus verschiedenen Gründen allerdings wenig Erfolgschancen zu. Zum einen bedarf es auch in Deutschland einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag sowie dem Bundesrat, was einer Zustimmung von CDU/CSU zwingend notwendig macht. Zum anderen ist der Begriff der “Identität“ so ungenau definiert, dass es allein aus juristischen Aspekten heraus zu massiven Problemen kommen kann. Auch innerhalb der Community wird seit Monaten immer wieder darüber diskutiert, warum im Grundgesetz ähnlich wie jetzt in der niederländischen Verfassung nicht juristisch eindeutig die “sexuelle Orientierung“ festgeschrieben werden kann.
Intensive Gespräche in Deutschland
Im Interview mit der Tagesschau hatte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, im Januar dieses Jahres erklärt, warum die Ergänzung des Grundgesetzes ein so wichtiger Punkt ist: „Ein ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Schutz ist wichtig, auch damit bestimmte Errungenschaften, wie die Ehe für alle, nicht wieder zurückgedreht werden können. Wir brauchen für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Es laufen derzeit intensive Gespräche, um in dieser Legislaturperiode dafür einen Anlauf zu machen.“ Auch im nationalen Aktionsplan “Queer leben“ ist das Vorhaben zur Grundgesetzänderung festgehalten – ob und wann eine konkrete Umsetzung möglicherweise erfolgen könnte, steht noch nicht fest.