Verantwortungsgemeinschaft Mehr Rechte künftig auch für LGBTI*-Gemeinschaften?
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat jetzt angekündigt, zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause erste Eckpunkte für das neue, sogenannte Gesetz zur Verantwortungsgemeinschaft vorzustellen. Ein Vorhaben, das gerade für unterschiedliche LGBTI*-Gemeinschaften mehr Rechte und Sicherheiten bedeuten könnte.
Mehr Rechtssicherheit für diverse Gemeinschaften
Die möglichen Anwendungsbereiche können mannigfaltig sein, von zwei älteren Homosexuellen beispielsweise, die kein Paar sind, aber sich eine gemeinsame Mietwohnung nehmen wollen, bis hin zu LGBTI*-Patchworkfamilien in unterschiedlichsten Konstellationen. Buschmann betonte im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern, dass die Verantwortungsgemeinschaft ein innovatives Projekt sei, das Antworten auf eine veränderte Gesellschaft gebe.
Dabei soll das Gesetz Menschen rechtliche Sicherheit geben, die langfristig im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen. Praktische Beispiele reichen dabei von Auskunfts- und Vertretungsrechten über Pflege- und Unterhaltsleistungen bis hin zu Aspekten bei Behördengängen, im Bereich Wohnung oder auch bei medizinischen Behandlungen. Das Ziel des Bundesjustizministers ist es dabei, bereits im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen.
Kein Widerspruch zur Ehe?
Buschmann beteuerte abermals auch, dass die Verantwortungsgemeinschaft dabei weder steuerliche Anreize bieten solle noch als eine Art von „Ersatz“ für die Ehe angestrebt werde. Kritik am Plan der Verantwortungsgemeinschaft kam mehrfach trotzdem von Seiten der Unions-Fraktion im Bundestag. Zuletzt hatte diesbezüglich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion für Inneres und Recht, Andrea Lindholz, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) erklärt, ein Vorhaben wie die Verantwortungsgemeinschaft schwäche Ehe und Familie und widerspreche zudem dem Verfassungsrecht, das Ehe und Familie ausdrücklich schütze.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hatte indes gegenüber epd bekräftigt, dass keine Gefahr für die klassische Ehe bestehen würde, die jetzt geschürten Ängste erinnerten ihn indes an die Debatten vor der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2017 in Deutschland: „Das wird tagtäglich gelebt, das gibt es längst in der Gesellschaft. Und wenn wir die gesellschaftliche Realität nun endlich auch rechtlich anerkennen, kann ich darin keinen Angriff auf die Ehe erkennen.“