Direkt zum Inhalt
© Bill Chizek // US-Supreme Court: Für oder gegen LGBTI*-Rechte?
ANZEIGE

US-Supreme Court muss klären Religions- und Meinungsfreiheit oder Anti-Diskriminierungsschutz?

ms - 23.02.2022 - 14:32 Uhr
Loading audio player...

 

Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, hat sich nun einem Fall angenommen, der so oder so weitreichende Folgen für ganz Amerika haben wird – und im Speziellen für die LGBTI*-Community des ganzen Landes.

 

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob religiöse Glaubensgrundsätze und eine damit verbundene Meinungsfreiheit auch dann höher zu bewerten sind, wenn diese gegen bestehende Anti-Diskriminierungsgesetze verstoßen und LGBTI*-Menschen herabwürdigen. In einem säkularisierten Staat müsste die Frage eigentlich leicht zu beantworten sein – will man meinen.

Im Konkreten geht es dabei um die Web-Designerin Lorie Smith aus Denver, die eine Homepage für Hochzeitspaare gestaltete und explizit dafür warb, für solche Kunden eigene Webseiten zu gestalten. Dabei verweigerte Smith kategorisch, dies auch für homosexuelle Paare zu tun. Aufgrund ihres christlichen Glaubens lehnte sie jede Anfrage eines gleichgeschlechtlichen Paares ab und bezog online auf ihrer Webseite zudem Stellung zu ihren religiösen Überzeugungen. Bisher hatten die US-Gerichte stets zugunsten der LGBTI*-Community entschieden und bekräftigt, dass der Bundesstaat Colorado viel Wert darauf legt, die Würde von Minderheiten wie der queeren Community durch das Anti-Diskriminierungsgesetz zu schützen. 

 

In Amerika dürfte der Ausgang der Entscheidung des Obersten Gerichts nun mit großer Spannung erwartet werden, denn immer wieder entzündete sich genau an dieser Thematik eine hitzige Debatte.

 

Bäcker wollten homosexuelle Kunden nicht bedienen, Schulen wollen queere Menschen ausschließen und Bücher mit LGBTI*-Inhalten sollen auf Wunsch bibeltreuer Eltern aus Bibliotheken verschwinden – immerzu wird mit der Religionsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung argumentiert. Werden Anti-Diskriminierungsgesetze künftig überhaupt noch von Bedeutung sein oder werden sie dann immer mit der Trumpfkarte Religionsfreiheit überboten werden können? Im letzteren Ausgang würde dies in der praktischen Anwendung den kompletten Wegfall aller rechtlichen Schutzmaßnahmen für LGBTI*-Personen bedeuten.

Der Supreme Court stellte dabei diese Woche allerdings auch klar, dass er sich bei seiner Urteilsbegründung auf die Meinungsfreiheit konzentrieren werde. Wie weit geht die Redefreiheit, wie sie im ersten Zusatz der amerikanischen Verfassung zugesichert wird? Darf ein Anti-Diskriminierungsgesetz sozusagen verbieten, dass ein Künstler wie eine Web-Designerin sich nicht mehr frei äußern darf? Genau darauf stützt sich auch die Anwältin der Grafikerin, Kristen Waggoner, gegenüber Reuters: "Colorado hat sein Gesetz als Waffe eingesetzt, um Aussagen zu unterbinden, mit denen es nicht einverstanden ist, um solche Auffassungen zu erzwingen, die es gutheißt, und um jeden zu bestrafen, der es wagt, anderer Meinung zu sein." Finanziert wird das Verfahren sowie die Anwälte von der Anti-LGBTI*-Gruppierung Alliance Defending Freedom aus Arizona.

Der Generalstaatsanwalt von Colorado, Phil Weiser, sagte dagegen, das Gericht habe stets entschieden, dass Anti-Diskriminierungsgesetze wie das in seinem Staat für alle Unternehmen gelte, die Waren und Dienstleistungen verkaufen: "Unternehmen können LGBTI*-Kunden nicht abweisen, nur weil sie so sind, wie sie sind. Wir werden die Gesetze von Colorado energisch verteidigen, die alle Einwohner des Landes schützen, indem sie Diskriminierung verhindern und die Meinungsfreiheit aufrechterhalten."

 

Im Herbst dieses Jahres soll der Fall verhandelt werden und es ist schon jetzt klar, dass er eine Signalwirkung für ganz Amerika haben wird.

 

Die Frage, wie der Supreme Court am Ende entscheiden wird, ist indes völlig offen - der Oberste Gerichtshof wird aktuell mit 6 zu 3 Stimmen von konservativen Richtern kontrolliert. Dabei hat sich der Oberste Gerichtshof in den letzten Jahren allerdings zunehmend für religiöse Rechte und Ansprüche auf freie Meinungsäußerung eingesetzt, auch wenn er in anderen Fällen LGBTI*-Rechte unterstützt hat. Der jetzige Fall folgt auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 zugunsten eines christlichen Bäckers aus der Region Denver, der sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, eine Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar zu backen. Jennifer Pizer, Juristin bei der LGBTI*-Rechtsorganisation Lambda Legal, sagte mit Bezug auf den aktuellen Fall: “Der Oberste Gerichtshof sollte den langjährigen verfassungsrechtlichen Präzedenzfall bekräftigen und zeigen, dass unsere Religions- und Redefreiheit kein Freibrief für die Diskriminierung beim Betrieb eines Unternehmens ist."

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Nachfolger von Heartstopper

Schwule Romanze aus Brasilien

Konkurrenz für Heartstopper: Mit „Fünfzehn Tage sind für immer“ bringt Netflix eine schwule Coming-of-Age-Romanze aus Brasilien auf die Bildschirme.
Kampf für die Liebe

Lesbisches Paar in Uganda

Nach Monaten in Haft kämpft das lesbische Paar Wendy und Denise in Uganda weiter für ihre Beziehung – trotz Drohungen, Angst und Ausgrenzung.
Kanada öffnet Samenspende

Ende homophober Diskriminierungen

Kanada streicht umstrittene Regeln für Samenspenden und beseitigt damit eine weitere diskriminierende Hürde für schwule und bisexuelle Männer.
Outing im Job in Österreich

Studien zeigen große Zurückhaltung

Neue Studien zeigen: Viele LGBTIQ+-Menschen in Österreich verschweigen ihre Sexualität im Beruf aus Angst vor Diskriminierung und Benachteiligung.
Sorge um Perez Hilton

Selbstverletzung während Livestream

US-Blogger Perez Hilton hat sich in einem Livestream in offenbar suizidaler Absicht mit einem Messer selbst verletzt. Aktuell ist er in einer Klinik.
Rob Jetten trifft Joe Locke

Meeting beim World Pride

Der niederländische Premierminister Rob Jetten hat Heartstopper-Star Joe Locke getroffen und kündigte Millionenhilfen für mehr LGBTIQ+-Sicherheit an.
Gedenkstätte nach CSD-Anschlag

Berlin schafft Ort des Erinnerns

Mit einem Gedenkbaum und einer Regenbogenbank will Berlin künftig dauerhaft an die Opfer des CSD-Anschlags vom 25. Juli erinnern.
Queeres Paar angegriffen

Pfefferspray-Attacke in München

Nach einer queerfeindlichen Attacke in München rücken steigende Fallzahlen und Warnungen vor zunehmender Gewalt gegen LGBTIQ+-Menschen in den Fokus.
Besondere Freundschaft

Stefano Belotti und Matteo Santoro

Die beiden Wasserspringer Stefano Belotti und Matteo Santoro gewannen jetzt EM-Bronze und sind inwischen Lieblinge der schwulen Community Italiens.