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Urteil wegen Mordes
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Urteil wegen Mordes Messerattacke in WG in Osnabrück endet mit hoher Haftstrafe

ms - 26.06.2026 - 08:00 Uhr
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Das Landgericht Osnabrück hat einen 34-Jährigen Mann wegen Mordes an seinem homosexuellen Mitbewohner zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Mann den Mitbewohner wegen dessen sexueller Orientierung.

Das Wichtigste im Überblick

  • Landgericht Osnabrück verurteilt 34-Jährigen wegen Mordes zu zwölf Jahren und zwei Monaten Haft.
  • Gericht sieht Hass auf Homosexuelle als Motiv für die tödliche Messerattacke.
  • Sachverständiger diagnostiziert beim Angeklagten eine psychische Störung und spricht von Schizophrenie.
  • Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
  • Dem Mord waren mehrere Streitigkeiten zwischen den Mitbewohnern vorausgegangen.

Hass auf Homosexuelle 

Der vorsitzende Richter erklärte im Urteil, der 34-Jährige habe seinen Mitbewohner mit voller Absicht angegriffen und ihm ein Messer in die Brust gestoßen. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert. Für die Richter stand dagegen fest, dass der Angeklagte aus Hass gegenüber Homosexuellen gehandelt habe. Er betrachte deren Leben als minderwertig. Das sei durch seinen Glauben begründet. Der Angeklagte zitierte im Prozess mehrfach aus dem Alten Testament. Am Tag der Urteilsverkündung sagte er, er sei „geleitet durch das Wort Gottes“. Dabei trug er einen Gebetsschal. Zuvor hatte er auch bereits die Bibel bemüht, gegenüber dem späteren Opfer und seinem ehemaligen Partner hatte er erklärt: „Ich werde euch säubern.“

Fanatische Flucht ins Religiöse 

Ein Sachverständiger hatte den Prozess begleitet und den psychischen Zustand des Angeklagten beurteilt. Er geht von einer psychischen Störung aus und sprach von Schizophrenie. Die fanatische Flucht in die Religion deute darauf hin. Der Mann habe sich vollständig von Familie und Freunden isoliert. Nach Einschätzung des Sachverständigen fiel die Strafe deshalb mit zwölf Jahren Haft milder aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Im Prozess ging es auch um den Ablauf der Eskalation in der Wohngemeinschaft. Laut Anklage hatten der 34-Jährige und sein Mitbewohner mehrfach gestritten. Nach einem ersten Streit kaufte sich der Angeklagte ein Klappmesser. Bei einer weiteren Auseinandersetzung soll er das Messer gezogen und seinen Mitbewohner mehrfach mit dem Tod bedroht haben. Einen Tag später kam es zu der tödlichen Messerattacke, der Verurteilte hatte das Messer mehrfach in die Brust des Opfer gerammt und anschließend den Notruf alarmiert. Der 44-Jährige wurde mit dem Notarzt ins Krankenhaus gebracht, erlag dort jedoch kurz darauf seinen schweren Verletzungen.

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