Urteil nach Dating-Masche Aus Schwulenhass schlugen fünf Teenager einen 60-Jährigen fast zu Tode
Der Fall schockt bis heute ganz Nordrhein-Westfalen: Im Februar dieses Jahres lockten fünf Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren einen 60-jährigen schwulen Mann zu einem Sextreffen in den Bochumer Westpark – dort angekommen, schlugen die Teenager den Mann beinahe zu Tode. Jetzt fällten die Richter an der dritten Strafkammer am Landgericht ihr Urteil.
Gewalteskalation aus Schwulenhass
Während dem Prozess wurde klar, dass das Motiv eindeutig Schwulenhass war. Gezielt hatte einer der fünf Angeklagten ein Fake-Profil bei einer schwulen Dating-App eingerichtet und sich mit dem späteren Opfer zu einem unentgeltlichen Sex-Treffen verabredet. Als der 60-Jährige im Westpark erschien, umringten ihn sofort die fünf Jugendlichen und schlugen ihn äußerst brutal zu Boden. Daraufhin prügelten und traten die Teenager immer weiter auf den Mann ein und verletzten ihn lebensgefährlich.
Zudem beschimpften sie ihr Oper als „schwule Sau“ und drohten ihm mit einem Messer am Hals, ihn „abzustechen“. Der 60-Jährige täuschte blutüberströmt einen Schwächeanfall vor, sodass die Täter kurzzeitig von ihm abließen und es ihm dadurch gelang, zu flüchten. Er alarmierte die Polizei, die die fünf Jugendlichen in der Nähe des Tatorts festnehmen konnten. Der 60-Jährige erlitt mehrere Rippenbrüche, eine schwere Gehirnerschütterung, massive Gesichtsprellungen und eine Absplitterung an der Halswirbelsäule.
Hohe Haftstrafen für zwei Täter
Das Urteil der Richter am Landgericht: Der 18-jährige Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt – dabei wurde eine fast dreijährige Haftstrafe aus einem anderen Fall im Bereich schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung mit einbezogen. Die Richter betonten, dass bei dem 18-Jährigen „homophobe Tendenzen“ sowie eine „deutliche Verrohung“ festzustellen sei. Der zweite, angeklagte 18-Jährige wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt. Die drei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren müssen für vier Wochen in Dauerarrest sowie bis zu 100 Sozialstunden ableisten.